Der Radverkehr Richtung Kanal wird über die Hermannstraße und den Dörnter Weg umgeleitet. Foto: Volker Holtmeyer
Neben der Planung entlang der L109 hat die Verwaltung als „Variante 2“ untersuchen lassen, in wie weit die aktuelle Umleitung des Radverkehrs über die Hermannstraße und den Dörnter Weg eine dauerhafte Alternative darstellen kann und eine entsprechende Beschlussvorlage formuliert: „Aufgrund des hohen Umfangs des Eingriffes für den Bau des Radwegs an der ‚L 109‘ zwischen dem ‚Dörnter Weg‘ und der ‚Hermannstraße‘ sowie der entsprechend hohen Kosten beschließt der Rat der Gemeinde Wallenhorst die Umsetzung der Variante 2. Die Planung ist entsprechend fortzuführen und Fördermöglichkeiten zu prüfen.“
Ursprünglich hatte der Rat der Gemeinde in der Sitzung vom 25.03.2021 Folgendes beschlossen: „Die Gemeinde Wallenhorst beantragt beim Land Niedersachsen unverzüglich nach Absprache mit dem Verein Bürger-Radweg Hollage-Halen e.V., dass der noch ausstehende Abschnitt des Radweges entlang der L109 vom Dörnter Weg bis zur Hermannstraße ebenfalls als Bürgerradweg anerkannt wird und der Radweg eine durchgängige Beleuchtung erhält. Des Weiteren sind alternativ weitere Fördermöglichkeiten zu prüfen. Die entsprechenden Planungen sind aufzunehmen.“
Eine diesbezügliche Absprache mit unserem Verein hat in diesem Sinne bisher nicht stattgefunden. In der aktuellen Beschlussvorlage heißt es dazu: „Die Anerkennung dieses Abschnittes [Anm.: L109, Hermanstraße bis Dörnter Weg] als Bürgerradweg, so wie es beim ersten Abschnitt zwischen dem ‚Dörnter Weg‘ und der Landesgrenze erfolgt ist, wird gegenwärtig noch geprüft. Eine Antragstellung dafür ist generell sehr aufwendig und zeitintensiv.“
In der Ratssitzung vom 12.07.2022 beantrage Bürgermeister Steinkamp den entsprechenden Punkt von der Tagesordnung zu nehmen, weil er vorher noch einige Gespräche führen möchte.
Text und Foto: Volker Holtmeyer
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