Der Landkreis Osnabrück hat nach den rechtlich ausschlaggebenden Zahlen des Robert-Koch-Instituts heute zum zweiten Mal eine Inzidenz von 10 überschritten.
Sollte der Wert auch am morgigen Samstag über dem Schwellenwert liegen – was aktuell zu erwarten ist – muss der Landkreis entscheiden, ob verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen greifen. Da ein nicht unerheblicher Anteil der Infektionen auf dem Ausbruch in einem Fleischbetrieb im benachbarten Essen/Oldenburg beruhen, wird der Landkreis trotz überschreiten des Schwellenwerts voraussichtlich von einer Ausnahmeregelung Gebrauch machen. Da sich allerdings im restlichen Landkreis zunehmend ein diffuses Infektionsgeschehen entwickelt, ist denkbar, dass Verschärfungen dennoch kurzfristig umgesetzt werden müssen.
Für den Regelfall solcher Schwellenwert-Überschreitungen sieht § 1 a Abs. 2 Satz 1 Nds. Corona-Verordnung vor, dass der Landkreis per Allgemeinverfügung feststellt, dass die in der Verordnung dafür vorgesehenen Verschärfungen am übernächsten Tag (in diesem Fall also am Montag) in Kraft treten. Nach Satz 3 dieser Vorschrift kann der Landkreis aber auch von einer solchen Feststellung absehen, wenn es sich um ein räumlich abgrenzbares Geschehen handelt.
Die den Landkreis betreffenden Infektionsfälle im Zusammenhang mit dem Ausbruch bei Danish Crown in Essen/Oldenburg sind – Stand heute – nach wie vor als abgegrenztes Geschehen einzustufen. Ein Übergreifen aus dem Kreise der betroffenen Mitarbeitenden des Betriebs in die allgemeine Bevölkerung ist bislang nicht geschehen. Wenn man vor diesem Hintergrund die Danish-Crown-Fälle außer Betracht ließe, wäre der Schwellenwert von 10 im Kreisgebiet noch nicht erreicht, wenn auch knapp. Allerdings steigen auch die von Danish Crown unabhängigen Infektionen in verschiedenen Teilen des Kreisgebiets an und nähern sich insgesamt der 10er-Grenze.
Angesichts dieser komplexen Lage rund um den rechtlichen Grenzwert wird der Landkreis voraussichtlich am morgigen Samstag von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn bis dahin keine weiteren gravierenden Entwicklungen eintreten. In diesem Fall würden am Montag keine Verschärfungen der Corona-Vorschriften erfolgen.
Wegen der „grenzwertigen“ Lage analysiert die Kreisverwaltung aber weiterhin die Lageentwicklung jeweils tagesaktuell. Sollte die Zahl der Danish-Crown-unabhängigen Fälle weiter steigen (was aus heutiger Sicht nicht unwahrscheinlich ist), könnte es möglicherweise schon Mitte kommender Woche erforderlich werden, doch eine Allgemeinverfügung zu veröffentlichen und damit die sich aus der Corona-Verordnung ergebenden Verschärfungen in Kraft zu setzen. (Eine Übersicht hierzu befindet sich in dem beigefügten Dokument.)
Vor dem Hintergrund derartiger komplexer Entscheidungssituationen bei der Anwendung der gegenwärtig noch rein inzidenzbasierten rechtlichen Regelungen appelliert Landrätin Anna Kebschull an Bund und Land, die dort schon länger geführten Diskussionen über eine Anreicherung der Entscheidungsmodelle um weitere Parameter wie etwa Krankenhausbelegung kurzfristig abzuschließen und die Rechtslage entsprechend anzupassen.
Der Landkreis Osnabrück bittet zudem die Einwohnerinnen und Einwohner im Osnabrücker Land, unabhängig von der Rechtslage, die Zahl und Intensität der Kontakte verantwortungsvoll zu gestalten. So könnte es eventuell doch noch gelingen, ein weiteres Ansteigen der Infektionszahlen zu vermeiden.
H. M.-D./lkos/pm, Symbolfoto: congerdesign / Pixabay