Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Tempo 30 hat das Land Niedersachsen bereits vor einigen Jahren mit einer Bundesratsinitiative geschaffen. So kann vor Schulen oder Senioreneinrichtungen ein Tempolimit angeordnet werden – und zwar unabhängig davon, ob dort ein Unfallschwerpunkt besteht oder nicht. Schön, dass bei Minister Althusmann (CDU) jetzt – nach einem Wahlkampftermin in Hollage – ein Umdenken stattgefunden hat. Endlich hat der Minister seine Blockadehaltung gegen mehr Schulwegsicherheit in Hollage aufgeben und die ihm nachgeordnete Landesstraßenbaubehörde angewiesen, unverzüglich Tempo 30 anzuordnen. Eine bereits vorbereitete Klage der Gemeinde Wallenhorst kann somit entfallen. Schade, dass bis zu dieser Entscheidung so viel Zeit vergehen musste. Aber besser spät als nie!
Text und Foto: Hendrik Chmiel (Büro Guido Pott)
Der Kolping-Karneval-Club (KKC) schreibt mal wieder Geschichte und geht ohne einen Prinzen in die neue…
Am Sonntagabend kam es auf der B68 in Höhe der Auf- und Abfahrt Achmer zu…
Der ovale Kreisverkehrsplatz Pingelstrang in Hollage-Ost, an dem mit den Straßen An der Sandgrube, Waldstraße,…
Diese Seite verwendet Cookies.
Mehr Infos hier