Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat den Beschluss gefasst, bei künftigen Planungen und Entwicklungen auch die Bebauung eines Grundstücks mit einem Tiny-Haus zu berücksichtigen, sofern es städtebaulich vertretbar ist. Inzwischen wurde eine Fläche beplant, die eine Bebauung mit einem Tiny-Haus zulassen würde.
Um für die Vermarktung von Grundstücken für Tiny-Häuser eine einheitliche Strategie zu erstellen, lädt die Gemeinde Wallenhorst vornehmlich Wallenhorster Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Errichtung und das Bewohnen eines Tiny-Hauses interessieren, zu einer Informationsveranstaltung ein. Diese findet statt am Donnerstag, 17. August, um 18 Uhr im Ratssaal des Rathauses. Im Anschluss an die Empfehlung möglicher Vermarktungsstrategien möchte die Gemeindeverwaltung in dieser Veranstaltung mit den Teilnehmenden in einen Diskurs gehen, um die Vermarktung so nah wie möglich an den Vorstellungen der Interessierten auszurichten.
Die Politik hat dabei bereits einige Punkte beschlossen, welche durch mögliche Erwerbende zu erfüllen sind. Diese Punkte sind:
- Eigennutzung und Selbstbezug des zu errichtenden Tiny-Hauses
- Bebauungsverpflichtung: Innerhalb von zwei Jahren muss mit dem Bau begonnen werden, nach drei Jahren muss das Tiny-Haus bezugsfertig errichtet sein.
- Verträge bzw. Vermessung der Grundstücke werden nur dann erfolgen, wenn die entstehenden Tiny-Haus-Grundstücke alle vermarktet wurden.
- Die Aufnahme einer Rückbauverpflichtung nach Aufgabe der Nutzung
- Ausschluss von mobilen Wohnheimen, wie z.B. Wohnwagen / Wohnmobilen und Trailern
Aufgrund beschränkter Kapazität ist eine Anmeldung zu dieser Informationsveranstaltung notwendig. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bei Martin Wendland unter Telefon 05407 888-715 bzw. per E-Mail an wendland@wallenhorst.de bis Mittwoch, 16. August, anmelden.
Die Gemeinde Wallenhorst hofft auf eine zahlreiche Teilnahme, um ein möglichst breites Stimmungsbild zu erhalten.
wa/pm, Grafik: Gemeinde Wallenhorst