Daher weist die Gemeindeverwaltung nochmals darauf hin, dass alle, die mit einem Hund spazieren gehen, zur Beseitigung der anfallenden Hundehaufen verpflichtet sind. „Wer trotzdem den Kothaufen seines Hundes liegen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld geahndet werden“, erläutert Klaus Schwegmann vom Team Sicherheit und Ordnung. „Schließlich stören Hundehaufen nicht nur optisch und geruchlich, sondern vor allem beim versehentlichen Hineintreten.“ Zudem könnten durch sie Salmonellen, Hakenwürmer oder Bandwürmer übertragen werden, die bei Mensch und Tier zu Erkrankungen führen können und somit eine ernste Gefahr darstellen würden.
Deshalb sollten diejenigen, die mit ihren Hunden vor die Tür gehen, neben der Leine immer auch Papiertaschentücher oder Tüten dabeihaben. „Dafür gibt es im Gemeindegebiet insgesamt 21 Hundestationen, die als Service für Herrchen und Frauchen das ordnungsgemäße Entsorgen von Hundehaufen erleichtern. Diesen Stationen können kostenlos umweltfreundliche Papier-Abfallbeutel entnommen werden“, sagt Schwegmann. „Darin können die Hinterlassenschaften der Hunde dann im Abfallbehälter entsorgt werden.“
Zu finden sind die Hundestationen in allen Ortsteilen und an Stellen, an denen erfahrungsgemäß besonders viele Menschen mit ihren Hunden unterwegs sind:
Bürgerpark, Grünanlage Hubertusring, Josefsplatz / Kurt-Schumacher-Straße, Niedersachsenstraße (Einmündung Mirower Straße), Grünanlage Parkallee, Grünanlage Stephansring, Boerskamp (Ecke Fuß- und Radweg zur Berta-von-Suttner-Straße), Stadtweg (Ecke Fußweg zur Otto-von-Guericke-Straße), Grünanlage Wittekindplatz, Große Straße (Fußweg am Friedhof), Hermann-Löns-Weg (Fußweg zum Schwalbenweg), In den Dillen (Höhe Wald/Grünanlage), Pyer Kirchweg (Einmündung von-Miquel-Straße), Holunderweg / Plaggenweg, Boerskamp (Höhe Stapelkamp), Osnabrücker Straße (Einmündung Rheinstraße), Rathausallee (Rathausvorplatz), Sachsegge / Brockhauser Straße (Brockhausen Treff), Hardinghausweg (Höhe Wald / Grünanlage), Nettetal (Wassermühle), Talstraße (Einmündung Nikolaus-Groß-Straße).
Mit den Hundestationen ist es für Hundehalterinnen und -halter ganz einfach, ihrer Reinigungspflicht nachzukommen. Sie unterstützen damit außerdem ein gutes Miteinander mit ihren Mitmenschen.
Bürgerinnen und Bürger, denen der Hundekot buchstäblich stinkt, bittet die Gemeinde, die verantwortlichen Hundehalterinnen und -halter möglichst direkt anzusprechen und auf die Beseitigungspflicht hinzuweisen. Alternativ nimmt die Verwaltung unter Telefon 05407 888-302 auch Anzeigen entgegen – jedoch nicht anonym.
Im Sinne eines guten Miteinanders bittet die Gemeinde Wallenhorst auch darum, Hunde grundsätzlich an die Leine zu nehmen, besonders an belebten Wanderwegen und in Siedlungsgebieten.
wa/pm, Foto: Thomas Remme / Gemeinde Wallenhorst
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