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Gemeinde Wallenhorst vergibt elf Baugrundstücke „Am Bürgerpark“

Elf Bauplätze in unmittelbarer Nachbarschaft zum Bürgerpark bietet die Gemeinde Wallenhorst ab Freitag, 1. Oktober, an. Die Grundstücke im Baugebiet „Am Bürgerpark“ werden an Interessierte vergeben, die hier ein Einfamilienhaus errichten und selbst beziehen möchten.

Die Erschließung soll noch im Herbst erfolgen, sodass seitens der künftigen Grundstückseigentümer ein Baubeginn in der ersten Jahreshälfte 2022 angestrebt werden kann.

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Die Größen der Baugrundstücke reichen von 443 bis 720 Quadratmeter für eine Bebauung mit klassischen Einfamilienhäusern. Die Errichtung von Stadtvillen ist in diesem Gebiet nicht zulässig. Der Verkaufspreis liegt bei 165 Euro pro Quadratmeter einschließlich der Erschließungskosten.

Für die Grundstücke besteht eine Bebauungsverpflichtung. Danach ist innerhalb von zwei Jahren nach Kaufvertragsschluss mit der Bebauung zu beginnen. Nach drei Jahren muss das Wohnhaus bezugsfertig errichtet sein. Darüber hinaus ist das Gebäude selbst zu beziehen und mindestens für fünf Jahre zu bewohnen.

Bewerbungsabgabe auch per E-Mail möglich

Interessierte Personen können sich bis Sonntag (14. November) auf ein Grundstück bewerben. Zum Vermarktungsbeginn stellt die Gemeindeverwaltung auf der Internetseite wallenhorst.de/baugebiete ein Formular zur Verfügung, das für die Bewerbung genutzt werden kann. Eine Bewerbung per E-Mail an teamflaechenmanagement@wallenhorst.de oder per Post (Rathausallee 1, 49134 Wallenhorst) ist ebenfalls möglich. Aufgrund der Corona-Pandemie bittet die Verwaltung, auf eine persönliche Abgabe der Bewerbung im Rathaus zu verzichten.

Zuteilung entsprechend der Vergaberichtlinie

Bei der Zuteilung der Grundstücke kommt eine Vergaberichtlinie zum Einsatz. Anhand sozialer und örtlicher Kriterien können die Bewerberinnen und Bewerber verschiedene Kategorien erreichen. Jeder Kategorie werden Baugrundstücke zugeteilt. Sollte es mehr Bewerbungen als Baugrundstücke innerhalb einer Kategorie geben, entscheidet das Los. Die vollständige Vergaberichtlinie ist auf der Internetseite wallenhorst.de/baugebiete abrufbar.

Weitere Auskünfte

Für weitere Auskünfte zur Grundstücksvergabe stehen Martin Wendland (Telefon 05407 888-715) und Aileen Kuhnert (Telefon 888-713) seitens der Gemeindeverwaltung gern zur Verfügung.

wa/pm, Foto: Gemeinde Wallenhorst

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Gemeinde Wallenhorst

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