Schöffen haben im deutschen Rechtssystem eine wichtige Funktion. Ehrenamtlich üben sie in Strafgerichtsverfahren der Amts- und Landgerichte als „Vertreter des Volkes“ neben den hauptamtlichen Richterinnen und Richtern das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht aus.
Interessenten für diese anspruchsvolle aber auch sehr interessante ehrenamtliche Tätigkeit können bis kommenden Freitag, 17. Februar, die Aufnahme in die Vorschlagsliste beantragen. Ein entsprechendes Formular kann unter wallenhorst.de oder schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
Fragen zum Schöffenamt oder zur Wahl beantwortet Klaus Schwegmann seitens der Gemeinde Wallenhorst gern unter Telefon 05407 888-302 oder per E-Mail an klaus.schwegmann@wallenhorst.de.
wa/pm, Foto: Rothermundt / Wallenhorster.de
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