Die Gemeinde Wallenhorst sucht zu Januar 2020 neue Schiedspersonen, die im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei Parteien außergerichtlich schlichten.
Gesucht werden Personen, die bereit sind etwas Zeit zu opfern, geduldig zuhören können und ein offenes Ohr für die Probleme der Menschen haben. Sie sollten eine gewisse Lebenserfahrung besitzen, ein hohes Maß an menschlichem Einfühlungsvermögen mitbringen und dabei völlig unparteiisch sein. Die Schiedspersonen sollten mindestens 30 Jahre alt sein, in Wallenhorst wohnen und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
Schiedspersonen sind keine Richter. Sie sprechen keine Urteile. Sie haben die Aufgabe, den Streit, der ihnen vorgetragen wird, zu schlichten – also die Parteien zu bewegen, sich zu einigen. Eine Einweisung in die Aufgaben erfolgt dabei durch einen erfahrenen Schiedsmann, sowie durch die Teilnahme an Einführungs- und Fortbildungslehrgängen.
Wer Interesse an dieser Tätigkeit oder vorab Fragen zum Thema hat oder Personen kennt, die für dieses Amt geeignet wären, wendet sich bitte bis Freitag (12. April) an die Gemeinde Wallenhorst. Ansprechpartner ist Klaus Schwegmann, Telefon 05407 888-302, E-Mail klaus.schwegmann@wallenhorst.de.
wa/pm, Symbolfoto: Rothermundt / Wallenhorster.de