Deren Aufgabe wird es sein, am 12. September bei der Kommunal- und Bürgermeisterwahl bzw. am 26. September bei der Bundestagswahl in einem der 20 Wahllokale im Gemeindegebiet oder fünf Briefwahlbezirke im Rathaus die Wahl durchzuführen und anschließend die Stimmen auszuzählen. Dabei werden sie von erfahrenen Verwaltungskräften und Ehrenamtlichen begleitet. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Übernehmen können das Amt alle Wahlberechtigten, die nicht für einen Sitz im Gemeinderat oder Kreistag kandidieren oder als Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag benannt sind. Im Gegensatz zu anderen Wahlen beträgt das Mindestwahlalter und somit auch die Altersgrenze für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei Kommunalwahlen 16 statt 18 Jahre.
Ganz umsonst müssen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ihr wichtiges Ehrenamt nicht ausüben: Sie bekommen von der Gemeinde ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro für die Kommunalwahl und 40 Euro für die Bundestagswahl.
Die Gemeinde Wallenhorst freut sich über jeden freiwilligen Helfer! Wer Interesse hat, kann sich gerne unter Telefon 05407 888-101 oder per E-Mail an boberg@wallenhorst.de bei Anette Boberg von der Gemeindeverwaltung melden – und aktiv Demokratie mitgestalten.
wa/pm, Symbolfoto: Rothermundt / Wallenhorster.de
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