Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht in einem Fiasko endet, gibt die Bundesanstalt für Materialprüfung und -forschung auf ihrer Internetseite Hinweise, an denen man geprüftes Silvesterfeuerwerk erkennen kann. Dieses ist im Einzelhandel vom 28. bis 31. Dezember erhältlich.
Wer pyrotechnische Gegenstände verwendet, sollte daran denken, dass das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich nicht erlaubt ist. Himmelslaternen dürfen in ganz Niedersachsen nicht aufsteigen.
Zur eigenen und aller Sicherheit sollten folgende Regeln beachtet werden:
· Feuerwerkskörper müssen eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
· Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
· Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
· Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
· Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
· „Blindgänger“ nicht erneut zünden.
· In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
· Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
· Wer knallt, sollte seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.
Die Gemeinde Wallenhorst wünscht einen guten Start ins neue Jahr!
wa/pm, Foto: Gemeinde Wallenhorst / Thomas Remme
This post was last modified on 28. Dezember 2019 10:47
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