Die Schutz- und Überwachungszone stellen gemeinsam die Sperrzone dar. Diese Sperrzone erstreckt sich auf Gebiete der Gemeinden Belm, Wallenhorst, Bissendorf, Bramsche, Ostercappeln und der Stadt Osnabrück sowie auf Teile des Kreises Steinfurt. Die Allgemeinverfügung für den im Landkreis Osnabrück befindlichen Teil der Sperrzone ist auf der Homepage des Landkreises Osnabrück veröffentlicht worden in der Rubrik „Verwaltung – Bekanntmachungen“ und tritt am morgigen Montag, 31. Oktober, in Kraft. Mit der Verfügung werden die erforderlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen für die Sperrzone angeordnet, um eine weitere Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Hierzu kann auch auf einer interaktiven Karte auf der Homepage des Landkreises Osnabrück geprüft werden, ob bestimmte Adressen oder Geflügelstandorte in einer der beiden Zonen liegen.
Sowohl für Nutzgeflügel als auch für Hobbygeflügel gilt im Zehn-Kilometer-Radius eine Stallpflicht. Die Stallpflicht hat in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu erfolgen. Die Schutzvorrichtung muss aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen. Vermehrte Krankheits- und Todesfälle müssen dem Veterinärdienst gemeldet werden.
Der Transport von Vögeln, Eiern, Fleisch, Fleischerzeugnissen, Gülle, Mist, Einstreu, Federn ist eingeschränkt. Futterlager und Einstreulager sollten vor Wildvögeln geschützt werden, so dass dort kein Wildvogelkot hinterlassen werden kann.
B. Rie./lkos/pm, Symbolfoto: svklimkin / Pixabay
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