Immer wieder kommt es vor, dass bei behördlichen Kontrollen in Wäldern oder auf anderen Grünflächen Gartenabfälle wie Rasen- oder Gehölzschnitte gefunden werden. Die Entsorgung von Gartenabfällen im Wald oder in der freien Landschaft ist jedoch verboten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden, wie die Gemeinde Wallenhorst betont.
Grünabfälle können den sehr sensiblen Ökokreislauf des Waldes schädigen. Durch die Verrottung von Gartenabfällen werden saure Sickersäfte gebildet, die das Wurzelwerk von Bäumen angreifen. Hierdurch wird die Standsicherheit der Bäume beeinträchtigt und diese können bei einem Sturm umfallen. Ebenso wird die Nährstoffzusammensetzung des Bodens empfindlich gestört. Es gelangt Nitrat in den Boden, welches letztendlich der Wasserqualität und unserer Gesundheit schadet.
Für die kostenlose Entsorgung von Grünabfall stehen in Wallenhorst zwei Möglichkeiten zur Verfügung: der Grünabfallsammelplatz am Schulweg sowie der Recyclinghof im Gewerbepark Schwarzer See. Die jeweiligen Öffnungszeiten können der Internetseite www.awigo.de entnommen werden.
wa/pm, Foto: AWIGO GmbH / A.W.Sobott