Das erleben auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes oft genug. Augenscheinlich gibt es auch in Wallenhorst Menschen, die am liebsten mit ihrem Auto in die Bäckerei, die Post, die Apotheke, die Schule oder den Kindergarten hineinfahren würden und anstelle eines wenige Meter entfernten Parkplatzes lieber dort halten oder parken, wo es nicht gestattet ist – auf Behindertenparkplätzen, in zweiter Reihe auf der Straße oder dort, wo gar kein Parkplatz ist. Andere stellen ihr Fahrzeug für längere Zeit auf Kurzzeitparkplätzen ab und blockieren damit die Parkflächen für ihre Mitmenschen.
Aufgabe der Gemeinde Wallenhorst ist es somit, sichere Zugangssituationen vor den Kindergärten und Schulen zu gewährleisten, Fahrradfahrer zu schützen, Menschen mit Behinderung einen freien Stellplatz anzubieten, den Einzelhandel vor Dauerparkern zu schützen, die Gewerbegebiete von Lkw freizuhalten, die dort Dauerrast machen, und vieles mehr. Das Ordnungsamt spricht daher Verwarnungen aus, in der Hoffnung, dass bei den Falschparkenden ein Lerneffekt eintritt.
In Deutschland scheint es aktuell viele Menschen zu geben, die sich nicht an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Die Bundesregierung hat jedenfalls den Bußgeldkatalog zum 1. Mai angepasst und die Verwarngelder deutlich erhöht.
So gelten nun beispielsweise folgende Beträge:
wa/pm, Foto: André Thöle / Gemeinde Wallenhorst
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