„Wir haben bei der Förderung besonders Grundstücke, Häuser oder Anbauten in älteren Baugebiete im Blick, bei denen Dachbegrünungen, Zisternen und Rigolen nachgerüstet werden könnten“, erläutert Wallenhorsts Umweltbeauftragte Isabella Markfort. „In neuen Baugebieten, in denen der Bebauungsplan eine entsprechende Bauverpflichtung festsetzt, gibt es keine Zuschüsse, wobei die Dachbegrünung mit gebietseigenen Arten hierbei eine Ausnahme bildet.“ Der Fördertopf sei für dieses Jahr noch gut gefüllt. Bislang seien erst wenig Anträge eingegangen, so Markfort. „Die Chance, in den Genuss eines Zuschusses zu kommen, ist also recht hoch.“
Gefördert werden der Kauf von Zisternen mit einem Mindestvolumen von zwei Kubikmetern, der Einbau von Rigolen zur Versickerung von Regenwasser sowie die Anlage von Gründächern.
Die Höhe der Zuwendung für Zisternen beträgt bei zwei bis fünf Kubikmetern Fassungsvolumen 250 Euro. Über fünf Kubikmeter Fassungsvolumen werden 500 Euro gewährt. Rigolen werden pauschal mit 500 Euro gefördert.
Gründächer werden mit 10 Euro pro Quadratmeter – höchstens aber 500 Euro – für Begrünungen mit beispielsweise Sedum-Arten sowie 10 Euro pro Quadratmeter – höchstens aber 750 Euro – für Dachbegrünungen mit gebietseigenen Arten gefördert. Eine Dachbegrünung mit gebietseigenen Arten fördert die Biodiversität und kann heimischen Arten einen Lebensraum bieten. Allerdings wird für diese Variante ein höheres Bodensubstrat benötigt, was die Statik auf Bestandsgebäuden zulassen muss. In neuen Baugebieten, in denen es baurechtliche Festsetzungen für Dachbegrünungen gibt, wird eine Dachbegrünung mit gebietseigenen Arten mit 10 Euro pro Quadratmeter – höchstens aber 500 Euro – gefördert.
Fragen zu den Fördermöglichkeiten oder weiteren Umweltschutzmaßnahmen beantwortet Isabella Markfort gern unter Telefon 05407 888-730.
wa/pm, Foto: André Thöle / Gemeinde Wallenhorst
This post was last modified on 29. Juni 2022 15:24
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