Wichtig: Für alle anderen Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen steht weiterhin Fördergeld zur Verfügung. Dazu zählt der Hydraulische Abgleich von Heizungsanlagen, der Austausch alter Heizungspumpen, Lastenräder, Zisternen, Rigolen, Dach- und Fassadenbegrünungen, die Entsiegelung von Flächen sowie die Neuanpflanzung von heimischen Bäumen. „Das liegt daran, dass der insgesamt 80.000 Euro umfassende Fördertopf pro Fördermaßnahme auf ein Viertel der Fördertopfhöhe begrenzt ist“, berichtet Klimaschutzmanager Stefan Brune. „Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat dies Ende letzten Jahres so beschlossen, damit nicht ein einziger Fördergegenstand fast den gesamten Fördertopf beansprucht. Das Fördergeld soll für alle Maßnahmen zur Verfügung stehen“, ergänzt Wallenhorsts Umweltbeauftragte Isabella Markfort.
Wer Interesse an einer der oben genannten Förderungen hat, kann bei der Gemeinde Wallenhorst einen Förderantrag stellen. Einzelheiten zu den Bedingungen können der Förderrichtlinie auf der Internetseite wallenhorst.de/foerderung entnommen werden. Einer der wichtigsten Punkte ist, dass nur Anträge berücksichtigt werden können, deren Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Laut Förderrichtlinie darf sowohl die Beauftragung eines Installationsbetriebes als auch die Anschaffung des Fördergegenstandes erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen. Antragsformulare stehen auf der Homepage der Gemeinde Wallenhorst zur Verfügung und liegen als ausgedrucktes Formular im Foyer des Rathauses aus. Berücksichtigt und bearbeitet werden die Anträge nach dem Windhundprinzip und zwar so lange, bis entweder die 80.000 Euro insgesamt erschöpft sind oder für einen Fördergegenstand so viele Anträge eingegangen sind, dass die Begrenzung von 20.000 Euro erreicht wurde.
Markfort und Brune stehen für Fragen zur Antragsstellung unter Telefon 05407 888-730 bzw. 888-740 sowie per E-Mail an umwelt-klima@wallenhorst.de gern zur Verfügung.
wa/pm, Symbolfoto: Rothermundt / Wallenhorster.de
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