Auch in diesem Jahr stehen den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Wallenhorst wieder Zuschüsse für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung. Anträge für den 80.000 Euro umfassenden Fördertopf können ab Montag, 15. April, gestellt werden.
Die Förderrichtlinie wurde im Vergleich zum letzten Jahr mit Beschluss des Rates deutlich erweitert: „Neben den bekannten Fördermaßnahmen wie Balkonkraftwerke, Batteriespeicher und Lastenräder werden in diesem Jahr insbesondere Umweltschutzmaßnahmen stärker gefördert“, berichtet Wallenhorsts Umweltbeauftragte Isabella Markfort. Zu den neuen Fördergegenständen zählt die Anlage von Fassadenbegrünungen, die Entsiegelung von Flächen und die Neuanpflanzung von heimischen Bäumen.
Fassadenbegrünungen werden in Form von Rankhilfen für bodengebundene Fassadenbegrünungen mit 10 Euro pro Quadratmeter, maximal 500 Euro Gesamtsumme, zu begrünender Wand gefördert, sofern die Bepflanzung mit Weinrebe, Efeu, Wilder Wein, Waldrebe, Geißblatt oder Schlingknöterich erfolgt. Darüber hinaus werden Spalierobstbäume sowie Hainbuchen, Linden und andere geeignete heimische Gehölze als Spalier bezuschusst. Die Entsiegelung von Flächen wird mit 20 Euro pro Quadratmeter, höchstens aber 1.000 Euro pro Gesamtförderfläche bezuschusst. Wichtig dabei ist, dass die Maßnahme freiwillig erfolgt. Der Zuschuss für die Anpflanzung von heimischen und standortgerechten Bäumen fördert die Gemeinde Wallenhorst mit 100 Euro pro Baum, höchstens aber 50 Prozent der anfallenden Kosten. Pro Antragsstellenden werden maximal fünf Bäume gefördert. Weitere Einzelheiten zu den Förderbedingungen sind in der Förderrichtlinie nachzulesen.
Wer Interesse an einer Förderung hat, kann ab Montag, 15. April, bei der Gemeinde Wallenhorst einen Förderantrag stellen. Antragsformulare werden ab diesem Tag um 8 Uhr auf der Homepage der Gemeinde Wallenhorst zur Verfügung gestellt und liegen als ausgedrucktes Formular im Foyer des Rathauses aus. Eine Antragsstellung vor diesem Tag ist nicht möglich. Berücksichtigt und bearbeitet werden die Anträge nach dem „Windhundprinzip“ und zwar so lange, bis die 80.000 Euro erschöpft sind.
Wallenhorsts Klimaschutzmanager Stefan Brune gibt einen wichtigen Hinweis zur Antragsstellung: „Es können nur Anträge berücksichtigt werden, deren Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Laut Förderrichtlinie darf sowohl die Beauftragung eines Installationsbetriebes als auch die Anschaffung des Fördergegenstandes erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen.“
Mit dem Förderprogramm für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen fördert die Gemeinde Wallenhorst neben den erwähnten neuen Fördergegenständen auch Balkonkraftwerke, Batteriespeicher, Lastenräder, Dachbegrünungen sowie den Einbau von Rigolen und Zisternen, die Durchführung des hydraulischen Abgleichs und den Austausch alter Umwälzpumpen. Markfort und Brune stehen für Fragen zur Antragsstellung unter Telefon 05407 888-730 bzw. 888-740 sowie unter per E-Mail an umwelt-klima@wallenhorst.de gern zur Verfügung.
wa/pm, Symbolfoto: Rothermundt / Wallenhorster.de