Auch in diesem Jahr stehen den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Wallenhorst wieder Zuschüsse für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung. Anträge für den 30.000 Euro umfassenden Fördertopf können ab Dienstag, 15. April, gestellt werden.
Die Förderrichtlinie wurde im Vergleich zum vergangenen Jahr mit Beschluss des Rates etwas geändert. Batteriespeicher werden seit diesem Jahr nicht mehr bezuschusst. Anträge für die Förderung von Balkonkraftwerken können nur noch gestellt werden, wenn sich die Antragsstellenden zum Zeitpunkt der Antragsstellung im Bezug von Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe/Grundsicherung befinden. Hintergrund ist, dass Balkonkraftwerke mittlerweile als Massenware zu günstigen Preisen auch in Baumärkten, im Discounter oder im Internet angeboten werden. Für einkommensschwache Haushalte kann aber auch eine solche Investition eine hohe Hürde darstellen, auch wenn mit einem Balkonkraftwerk mittelfristig viel Geld gespart werden kann. „Balkonkraftwerke sind eine sehr niedrigschwellige Maßnahme zum Ausbau von erneuerbaren Energien, mit denen auch Mieterinnen und Mieter einen Beitrag zur Energiewende leisten können“, gibt Wallenhorsts Klimaschutzmanager Stefan Brune einen Einblick, warum Balkonkraftwerke nicht ganz aus dem Förderprogramm der Gemeinde verschwunden sind. „Da der Zuschuss nur noch für einkommensschwache Haushalte gewährt wird, wird sichergestellt, dass die Förderung dort eingesetzt wird, wo sie auch wirklich benötigt wird“, so Brune weiter.
Die restlichen Fördergegenstände bleiben unverändert bestehen. So fördert die Gemeinde Wallenhorst weiterhin Lastenräder, den hydraulischen Abgleich und den Austausch alter Umwälzpumpen gegen Hocheffizienzpumpen. Im Umweltbereich bewilligt die Gemeinde Wallenhorst Zuschüsse für die Anlage von Dach- und Fassadenbegrünungen, die Entsiegelung von Flächen, den Einbau von Rigolen und Zisternen sowie die Neuanpflanzung heimischer Bäume. Die Förderhöhen der einzelnen Maßnahmen sowie die Förderbedingungen sind in der Förderrichtlinie nachzulesen, die auf der Internetseite wallenhorst.de/foerderung zur Verfügung steht.
Antrag stellen
Wer Interesse an einer Förderung hat, kann ab Dienstag (15. April) einen Förderantrag bei der Gemeindeverwaltung einreichen. Antragsformulare werden ab diesem Tag um 8 Uhr auf der Internetseite wallenhorst.de/foerderung zur Verfügung gestellt und liegen als ausgedrucktes Formular im Foyer des Rathauses aus. Eine Antragsstellung vor diesem Tag ist nicht möglich. Berücksichtigt und bearbeitet werden die Anträge nach dem „Windhundprinzip“ und zwar so lange, bis die 30.000 Euro erschöpft sind.
Wallenhorsts Umweltbeauftragte Isabella Markfort gibt einen wichtigen Hinweis zur Antragsstellung: „Es können nur Anträge berücksichtigt werden, deren Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Laut Förderrichtlinie darf sowohl die Beauftragung eines Installationsbetriebes als auch die Anschaffung des Fördergegenstandes erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen.“
Isabella Markfort und Stefan Brune stehen für Fragen zur Antragsstellung unter Telefon 05407 888-730 bzw. 888-740 sowie per E-Mail an umwelt-klima@wallenhorst.de gern zur Verfügung.
wa/pm, Symbolfoto: Rothermundt / Wallenhorster.de