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Massive finanzielle Schieflage Finanzen des Landkreises Osnabrück stark unter Druck

Massive finanzielle Schieflage: Mit der Aufstellung des Haushalts 2023 hat sich nunmehr das bestätigt, was bereits seit 2021 abzusehen war. Die Finanzen des Landkreises Osnabrück sind stark unter Druck. Deshalb empfiehlt die Kreisverwaltung dem Kreistag eine Erhöhung der Kreisumlage, also der Zahlungen der Kommunen an den Landkreis, von 44 auf 47 Punkte und damit eine Rückkehr zur Höhe, dies bis 2018 gegolten hatte.

War es im Jahr 2019 noch möglich, die Kreisumlage von dem seit über einem Jahrzehnt bestehenden Niveau von 47 Punkten auf 44 Punkte zu senken, haben zusätzliche Aufgaben wie die hälftige Mitfinanzierung an den Kinderbetreuungskosten, die alleinige Finanzierung des Breitbandausbaus der weißen Flecken, eine höhere Mitfinanzierung an den Schulsachkosten oder die Umsetzung der neuen Vorgaben und Finanzierungsregeln in der Sozialhilfe nach dem Bundesteilhabegesetz in den vergangenen zwei Jahren die Finanzlage so massiv verschlechtert, dass selbst maximale Einsparungen in den beiden Jahren 2022 mit etwa 18 Millionen Euro und 2023 mit etwa 7,5 Millionen Euro nicht mehr ausreichen. Dafür sind die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Krieges in der Ukraine zu massiv.

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Als Ergebnis der Haushaltsplanungen bei unveränderten Vorzeichen wären trotz der Konsolidierungen ein Defizit von 25,4 Millionen Euro und eine Nettoneuverschuldung bei Investitionskrediten von 39,6 Millionen Euro zu verzeichnen gewesen. Die Planung für die kommenden drei Jahre ohne Veränderung hätte damit in der Summe weitere dramatische Defizite von mehr als 95 Millionen ergeben.

Da auf der Ausgabenseite nach den umfassenden Einsparungsanstrengungen keine wesentlichen Potentiale mehr ersichtlich sind, fällt der Blick auf die Einnahmenseite. Hier ist der Landkreis Osnabrück mangels nennenswerter eigener Steuerhebungsrechte auf zwei wesentliche Positionen angewiesen: Auf die Beteiligung an den Steuereinnahmen des Landes mittels des Finanzausgleichs und auf die gesetzlich vorgesehene Beteiligung an den Steuereinnahmen der kreisangehörigen Kommunen mittels der Kreisumlage.

Beeinflussen kann der Landkreis Osnabrück nur die Höhe der Kreisumlage. Daher schlägt die Verwaltung dem Kreistag als letzte Möglichkeit eine Anpassung des Kreisumlagehebesatzes mit dem Haushalt 2023 vor. Ziel dieser Anpassung ist es dabei nicht, die Kreisfinanzen wieder vollständig ins Gleichgewicht zu bringen. Mit Blick auf die ausgleichende Funktion der Kreisumlage zwischen der finanziellen Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Kommunen und des Landkreises baut der Haushalt deshalb auch nicht auf die für einen kompletten Ausgleich eigentlich notwendige Erhöhung von 4,5 bis 5 Punkten auf. Ziel ist der vorgeschlagenen moderateren Anhebung kann lediglich sein, die hefigsten negativen Ausschläge in den Finanzen des Landkreises Osnabrück abzumildern.

Durch die Rückkehr zum bis 2018 bestehenden Hebesatz der Kreisumlage von 47 Punkten kann das erwartete Defizit 2023 auf 9,7 Millionen Euro reduziert und die Nettoneuverschuldung auf 26,7 Millionen Euro begrenzt werden. Damit schafft der Landkreis eine zumindest noch ausreichende Finanzausstattung und damit der Erhalt seiner finanziellen Handlungsfähigkeit.

Die Höhe der Nettoneuverschuldung von 26,7 Millionen Euro ist Ergebnis der notwendigen und umfassenden Investitionen des Landkreises Osnabrück. Wesentliche Bausteine sind der Erhalt der Infrastruktur, die Digitalisierung der Schulen, die Krankenhausfinanzierungsumlage und nicht zuletzt der Breitbandausbau, den der Landkreis infolge des Rückzugs der kreisangehörigen Kommunen alleine zu schultern hat.

Beim Stellenplan des Landkreises Osnabrück stehen zwei Zahlen im Fokus: Wegen der Entwicklung der Corona Pandemie und dank weiterer verwaltungsinterner Verfahrensoptimierungen können 70 der bisher für die Pandemiebekämpfung bereit gestellten 120 Stellen gestrichen werden. Kritisch zu sehen ist allerdings, dass immer mehr Aufgaben auf die Landkreisebene abgewälzt werden, was zu einem Plus von 64 Stellen in der Kreisverwaltung führe. Insbesondere im Sozial- und im Gefahrenabwehrbereich werden immer höhere Standards bei bestehenden Aufgaben vorgegeben sowie zusätzliche Aufgabenfelder auf den Landkreis übertragen. Als Beispiel ist hier zudem der „Härtefallfonds“ zu nennen, den das Land Niedersachsen zur Verhinderung von Gas- und Stromsperren bei bedürftigen Personen beschlossen hat. Die Umsetzung dieses seitens des Landes gut gemeinten Instruments führt alleine beim Landkreis Osnabrück zu einem Stellenbedarf von sieben Stellen, an denen sich das Land aber nicht beteiligt.

B. Rie./lkos/pm, Symbolfoto: moerschy / Pixabay

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Landkreis Osnabrück

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