Die Verwaltung hat dem Rat eine Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahren vorgelegt, in der jedoch nur schwache Argumente zu finden sind, die vor Gericht wenig beachtlich sein werden. Es wird auf zwingende Gründe aufgrund der Betroffenheit prioritärer natürlicher Lebensraumtypen abgestellt, die hier aber gar nicht einschlägig sind. Es soll stattdessen eine Stellungnahme der EU-Kommission für sonstige Gründe eingeholt werden und die Kommission kennt sich in der Sach- und Rechtslage bestens aus. Es macht auch wenig Sinn, eine Richtlinie der Europäischen Union auszulegen, die gar nicht unmittelbar gilt, sondern in nationales Recht umgesetzt wurde, vorrangig ins Bundesnaturschutzgesetz. Dass nicht etwa der Verstoß gegen unmittelbar anwendbares Recht konkretisiert werden kann, sondern auf die Interpretation einer Richtlinie ausgewichen werden muss, sagt viel aus.
Weiterhin wird unablässig behauptet, dass der Ausbau der A 30 eine Alternative wäre, obwohl die zuständigen Behörden gut begründet dargelegt haben, dass dieser Ausbau noch viele Jahre nicht geschehen kann, ganz andere verkehrliche Ziele hat, gerade nicht ausreicht und vor allem ohne eine vorhandene A 33 Nord als Ausweichroute während des faktischen Neubaus der A 30 gar nicht umsetzbar ist.
Das Nutzen-Kosten-Verhältnis hätte sich auf einen Wert von 2 verschlechtert. Zum einen ist diese Betrachtung unvollständig oder sogar sachlich falsch. Es werden gestiegene Kosten ohne Abzinsung auf den Barwert berücksichtigt, nicht jedoch die ebenfalls geänderten Verkehrsprognosen mit gestiegenem Nutzen oder die bessere Umweltverträglichkeit als Folge der Umweltschutzmaßnahmen, die gerade kostensteigernd wirken. Zum anderen würde, selbst wenn diese einseitige und teils falsche Berechnung zutreffen würde, der Ertrag der Maßnahme immer noch 100% betragen, also alles andere als unwirtschaftlich sein. Und zuletzt liegt der Kostenanteil der Gemeinde Wallenhorst bei null Euro.
Der induzierte Verkehr wird als unerwünscht bezeichnet, als wäre das allgemein akzeptiert, dabei stiftet auch dieser Nutzen. Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat in der letzten Sitzung die Errichtung des Glasfasernetzes für Wallenhorst in die Wege geleitet. Auch hier könnte man sagen, nur durch dieses Netz wird Datenverkehr mit einhergehendem Energieverbrauch induziert, denn ohne schnelles Netz streamt ja niemand hoch aufgelöste Videos. Das ist selbstverständlich absurd, es ist klar, dass Ursache und Wirkung hier anders liegen. Bürgerinnen und Bürger, die Einkaufsmöglichkeiten, Beschäftigungsorte oder touristische Ziele besser erreichen, haben einen Nutzen. Straßen werden auch im Auto-verliebten Deutschland nicht nur deshalb befahren, weil sie da sind. Zudem ist der Pfad zu netto emissionsfreien Fahrzeugen bereits abgesteckt, anders als bei der Ausweisung von Gewerbe- und Wohngebieten in Wallenhorst, die ebenfalls dauerhaft Verkehr und Energieverbrauch erhöhen.
Während darauf hingewiesen wird, dass einige Bürgerinnen und Bürger die Lärmbelastung kritisieren, wird unterschlagen, dass das z.B. am Pferdebruch in Rulle der Fall ist, wo die A 33 Nord die Belastung durch die L 109 gerade senken könnte, ein vierstreifiger Ausbau der L 109 bei Ablehnung der A 33 Nord aber sicher mehr schadet.
Zuletzt wird angeführt, dass die Feuerwehr Wallenhorst auf dem neuen Abschnitt der A 33 zusätzliche Einsätze zu erwarten hat. Hier sei auf das Gutachten von Prof. Deiters zur A 33 Nord verwiesen: „Eine (…) Autobahn ist (…) Bundes- und Landesstraßen stets überlegen. Insofern ist das Ergebnis, die A 33 Nord erhöhe die Verkehrssicherheit, trivial.“ Anders ausgedrückt: Selbst wenn die Feuerwehr zu zusätzlichen Einsätzen auf die Autobahn ausrücken muss, wird dies durch weniger Unfälle ausgeglichen, die auf den Bundes- und Landesstraßen wie der L 109 mit Kreuzungs- und Begegnungsverkehr geschehen.
Im Ergebnis sind die Freien Demokraten – auch nach Rücksprache mit einem Hochschullehrer für öffentliches Recht – nicht von dieser Stellungnahme überzeugt und auch das Bundesverwaltungsgericht dürfte dies kaum anders sehen. Dennoch eine eigene Klage zu verfolgen, verschwendet lediglich Zeit und Geld.
Es wäre nun einfach, den Weg des geringsten Widerstands zu gehen und dies Behörden und Gerichten zu überlassen. Wenn man aber den Wallenhorsterinnen und Wallenhorstern unablässig erklärt, die A 33 Nord sei objektiv unzulässig, völlig inakzeptabel und würde vor Gericht sicher scheitern, bleibt nach einem erfolglosen Rechtsweg das bittere Gefühl, dass Behörden sowie Richterinnen und Richter nur dumm oder korrupt sein können. Denn die starken Worte von unzulässigen Vorhaben und von zwingenden Gründen des Umweltschutzes waren schon mehrfach zu hören, z.B. bei der Fehmarnbeltquerung, bei der Elbvertiefung oder beim Weiterbau der A 49. All diese Vorhaben hatten vor dem Bundesverwaltungsgericht Bestand und es gibt eine übergroße Wahrscheinlichkeit, dass auch die A 33 Nord nicht vor Gericht scheitert.
Es ist völlig legitim, die A 33 Nord politisch abzulehnen und die Liberalen hätten es begrüßt, offene Punkte sachlich ins Verfahren einzubringen. Nun aber erneut so zu tun, als sei die Ablehnung objektiv zwingend, ist in einer Zeit, in der tagtäglich über polarisierte Gruppen berichtet wird, die nicht mehr bereit sind, anderen als den eigenen Positionen zuzuhören, absolut unangebracht. Die FDP kann deshalb der vorgeschlagenen Stellungnahme nicht zustimmen.
M. St./pm, Foto: FDP Wallenhorst
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