Aktuell erhalten die Grundstücks- und Wohnungseigentümer auch in Wallenhorst Post. Eine zusätzliche einmalige Steuererklärung ist notwendig, um den Wert der Grundstücke für die ab 2025 geänderte Grundsteuer zu bestimmen. Im Rahmen der Berichterstattung zur Grundsteuerreform geht häufig unter, dass nicht nur die Bemessung für die bekannten Grundsteuer A (agraisch) und B (baulich) angepasst wird, sondern auch eine neue Grundsteuer C möglich wird, die ungenutzten und unbebauten Boden betrifft. Die Idee hinter der Steuer ist, das brach liegen lassen baureifer Flächen unattraktiver zu machen. Nachdem die SPD-geführte Landesregierung diese Steuer in Niedersachsen ermöglicht hat, hat die Mehrheitsgruppe mit SPD und Grünen in der Stadt Osnabrück die Einführung schon angekündigt.
Markus Steinkamp, Fraktionsvorsitzender der FDP im Rat der Gemeinde Wallenhorst, hält von dieser neuen Steuer gar nichts. „Wir haben in Wallenhorst jüngst erneut an vielen Stellen die Möglichkeit zur Bebauung in zweiter Reihe geschaffen, z.B. am Stapelkamp/Boerskamp, zwischen Portkamp und B 68 oder am Kiefernweg. Das sind Angebote an die Bürgerinnen und Bürger, aber keine Verpflichtungen zum Bauen oder zum Verkauf. Wir müssen sicherstellen, dass dadurch keine zusätzlichen Belastungen entstehen, weil die unbebauten Flächen der Grundsteuer C unterfallen.“
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Marco Barenkamp stimmt dem zu: „Bei den aktuell astronomischen Bodenpreisen aufgrund der hohen Nachfrage braucht es sicher keinen zusätzlichen Anreiz. Wer sich eine Bebauung oder Veräußerung vorstellen kann, wird das auch so umsetzen. Wer das nicht möchte, den muss man nicht bestrafen. Wir haben keine Spekulanten in Wallenhorst.“
Der Liberale erinnert auch daran, dass eine vollständige Ausnutzung jeder Baumöglichkeit gar nicht immer wünschenswert ist: „In den Gebieten mit neu ausgewiesenem Baurecht in zweiter Reihe würden wir Probleme mit der Abwasserentsorgung bekommen, wenn alles bebaut würde, von der zusätzlichen Bodenversiegelung und dem Verschwinden vieler grüner Flecken gar nicht zu reden. Da müsste aufwändig gegengearbeitet werden, den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern würde ein Bärendienst erwiesen.“
Steinkamp ergänzt, dass für viele Bauplätze die Zeit einfach noch nicht gekommen ist: „Ggf. sollen in zweiter Reihe einmal die Kinder mit ihren Familien Platz finden oder eine Bebauung scheitert aktuell an den explodierenden Baupreisen und unsicheren Kapitalkosten. Zusätzliche Kosten – verbunden mit einem staatlichen Fingerzeig, doch bitte das Baurecht zu nutzen – sind da blanker Hohn.“
In anderen Kommunen wurde schon deutlich, dass die Grundsteuer C ausschließlich ein Zwangs- und Steuerungsinstrument ist und nicht zur Gewinnung zusätzlicher Einnahmen taugt. Auch für Osnabrück wurde berichtet, dass die zu erwartenden Einnahmen vom zusätzlichen Verwaltungsaufwand aufgezehrt werden. „Die Grundsteuer C ist ein Rohrkrepierer von Anfang an,“ stellt Steinkamp abschließend klar und ergänzt: „Wir sollten die Idee schnell begraben.“
M. St./FDP Wallenhorst
Symbolbild: FDP Wallenhorst
This post was last modified on 27. Juni 2022 19:57
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