Der niedersächsische Landtag hat am 13. Oktober 2021 eine Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschlossen. Aus der geänderten Fassung des § 71 Ab. 2 NKomVG folgt eine Umstellung des Sitzverteilungsverfahrens für Ausschüsse auch der Gemeinde Wallenhorst von Hare-Niemeier zu d’Hondt. Was nach einer Formalie klingt, hat handfeste Folgen für kleinere Parteien, die das Verfahren tendenziell benachteiligt.
Während die Grünen zukünftig mit der SPD um Sitze losen müssen, werden die Freien Demokraten gleich ganz aus Gremien wie dem Verwaltungsausschuss oder dem Aufsichtsrat der Gemeindewerke gedrängt. Das gleiche geschieht auf Kreisebene, wo die FDP/CDW-Gruppe z.B. aus der Stiftung Lauter verdrängt wird. Der Fraktionsvorsitzende Markus Steinkamp erläutert: „In Wallenhorst haben wir gute Erfahrungen mit der Beteiligung aller – auch kleinerer – Fraktionen in den Ausschüssen gemacht. Zu Beginn der letzten Wahlperiode saßen mit der UWG und der WWG gleich zwei dreiköpfige Fraktion mit je einem Vertreter in den Gremien. Zu Schwierigkeiten oder Verzögerungen hat das nie geführt. Jetzt, wo mit der FDP sogar nur eine Fraktion dieser Größe berücksichtigt werden müsste, sollen wir außen vor bleiben.“ Die neu gewählte Fraktion der FDP im Rat der Gemeinde Wallenhorst beantragt deshalb gleich für die konstituierende Sitzung des Rates, die Anwendung des bisherigen Berechnungsverfahrens zur Sitzverteilung zu beschließen. Diese Möglichkeit sieht das Landesrecht ausdrücklich vor. Steinkamp berichtet: „Manch ein Profiteur der neuen Regelung zeigt entschuldigend mit dem Finger nach Hannover. Nun sei es halt so und man könne vor Ort nichts machen. Das stimmt aber nicht, der Rat kann anders entscheiden.“
Die Liberalen möchte nicht nur das gute Miteinander fortsetzen, sondern auch Klarheit über die Besetzung der Ausschüsse über die gesamte Ratsperiode erreichen. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Marco Barenkamp erklärt: „Wir halten die Änderung des NKomVG aus mehreren Gründen für verfassungswidrig. Abgesehen vom unredlichen Zeitpunkt der Änderung nach der Kommunalwahl in Kenntnis des Wahlergebnisses und der entsprechenden Erschütterung des Vertrauensschutzes der Wählerinnen und Wähler in die Auswirkung ihrer Stimmabgabe, halten wir die Änderung für nicht systemgerecht. Wenn die Landesregierung tatsächlich glaubt, d’Hondt sei das passendere Berechnungsverfahren, wieso werden Wählerstimmen dann mittels Hare-Niemeier in Mandate umgesetzt? Außerdem ist die Änderung für einen Systemwechsel völlig ungenügend begründet. Die angeblichen Schwierigkeiten und Verzögerungen in der Fläche gibt es in der Praxis gar nicht, da ist die letzte Ratsperiode in Wallenhorst das beste Beispiel. Unabhängig von der Verfassungswidrigkeit der aktuellen Änderung ist seit langem umstritten, ob das Verfahren nach d’Hondt überhaupt geeignet ist, eine angemessene spiegelbildliche Ausschusszusammensetzung unter Beachtung des Minderheitenschutzes und der Chancengleichheit kleiner Parteien zu leisten.“
Klagen gegen die Gesetzesänderung sind bereits absehbar, bei Grünen und FDP formiert sich der Widerstand und 2022 wird in Niedersachsen gewählt. Mehrheiten in Ausschüssen stehen so unter dem Risiko einer Umbesetzung nach der Änderung der gesetzlichen Vorgaben, unabhängig davon, ob diese auf parlamentarischem Weg oder durch eine verfassungsgerichtliche Klärung erfolgt. Abgesehen von der besseren Spiegelbildlichkeit des Plenums in den Ausschüssen profitiert die Gemeinde von Hare-Niemeier auch signifikant finanziell, weil Grundmandate im Verwaltungsausschuss entfallen. Markus Steinkamp zieht Bilanz: „Es spricht alles gegen die jüngste Gesetzesänderung. Vor Ort haben wir noch keinen Fürsprecher angetroffen oder ein stichhaltiges Argument für das neue Berechnungsverfahren gehört. Wir sind deshalb zuversichtlich, dass wir in Wallenhorst Ausschüsse auf bewährte Weise besetzen können.“
M. St. / FDP Wallenhorst
Symbolfoto: FDP Wallenhorst
This post was last modified on 29. Oktober 2021 21:03
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