Geeignete Kindertagespflegepersonen müssen den Erfordernissen des Kindes angemessen gerecht werden und den Anforderungen an dessen Bildung, Betreuung und Erziehung entsprechen. Bevor sie die Kindertagespflege übernehmen können, werden sie auf ihre persönliche Eignung, kindgerechte Räumlichkeiten und ihre Qualifikation überprüft. Darüber hinaus müssen sie weitere formale und inhaltliche Voraussetzungen erfüllen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation kann durch eine pädagogische Ausbildung (zum Beispiel Sozialassistent/-in, Erzieher/-in, Sozialpädagoge/Sozialpädagogin) nachgewiesen werden oder durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Qualifizierungskurs für Kindertagespflegepersonen. Die Kosten für den entsprechenden Kurs werden in voller Höhe erstattet.
Liegen die Voraussetzungen vor, erhält die Kindertagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis vom Fachdienst Jugend des Landkreises Osnabrück.
Interessierte Personen können sich im Familienservicebüro der Gemeinde Wallenhorst (Rathaus, Zimmer E.09) melden. Ansprechpartnerin ist Christina Middendorp. Für weitere Informationen steht sie unter Telefon 05407 888-515 gern zur Verfügung.
wa/pm, Symbolfoto: mariavh / Pixabay
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