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Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024

Von Donnerstag, 6. Juni, bis Sonntag, 9. Juni, wählen die EU-Bürgerinnen und Bürger die Abgeordneten des Europäischen Parlaments. In Deutschland findet die Wahl am Sonntag, 9. Juni, von 8 bis 18 Uhr statt. Die Zahl der Abgeordneten pro Land orientiert sich an der Bevölkerungsstärke. Aus Deutschland kommen 96 Abgeordnete.

Wer darf wählen?
Wahlberechtigt für die Europawahl ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzt, und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder der EU seinen Wohnsitz hat. Auch Deutsche, die im Ausland leben, können auf Antrag an der Europawahl teilnehmen. Neu ist, dass das Mindestwahlalter wie bei den Kommunalwahlen von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt wurde.

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Alle Wahlberechtigten werden von der zuständigen Kommune in einem Wählerverzeichnis erfasst. Ihnen wurde bis zum 18. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigungskarte zugestellt. Diese enthält die Anschrift und die Öffnungszeiten des jeweiligen Wahllokals und auf der Rückseite ein Antragsformular für die Briefwahl.

Briefwahl
Wer am Wahlsonntag nicht ins Wahllokal kommen kann, hat noch bis Freitag (7. Juni), 18 Uhr, die Möglichkeit, per Briefwahl teilzunehmen. Die Unterlagen für die Briefwahl können noch bis Mittwoch (5. Juni), 12 Uhr, online über die Internetseite wallenhorst.de/briefwahl beantragt werden. Schneller geht es direkt vor Ort im Rathaus unter Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig. Wer Wahlunterlagen für eine andere Person beantragen möchte, muss eine Vollmacht dafür vorlegen. Ein entsprechender Vordruck ist auf der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt.

Rücksendung der Briefwahlunterlagen
Die Unterlagen können portofrei im bereits adressierten Umschlag an die Kreiswahlleitung beim Landkreis Osnabrück geschickt werden. Dort müssen sie spätestens am Wahlsonntag (9. Juni) um 18 Uhr eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Zugang hat die Wählerin oder der Wähler Sorge zu tragen.

Einige neue Wahllokale
Einige Wahllokale befinden sich in anderen Gebäuden als bei der vergangenen Wahl. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, beim Urnengang auf die Adresse sowie auf die Nummer ihres Wahllokals, die auf den Wahlbenachrichtigungskarten angegeben ist, zu achten und beim Betreten des Wahlgebäudes der Ausschilderung der Wahllokale zu folgen.

Repräsentative Wahlstatistik im Wahlbezirk 18
Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Aufschluss über das Wahlverhalten, d.h. die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe verschiedener Bevölkerungsgruppen. Dafür werden per Zufallsprinzip deutschlandweit circa 2.350 Wahlbezirke ausgewählt. In Wallenhorst ist es der Wahlbezirk 18 (Wittekindhalle Rulle).

Alle Wählerinnen und Wähler dieses Wahlbezirks erhalten besonders gekennzeichnete Stimmzettel. Diese sind mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe versehen, aber selbstverständlich nicht mit personenbezogenen Daten. Bei der Stimmauszählung am Wahlabend werden diese Merkmale nicht berücksichtigt. Erst nach dem Wahlsonntag erfolgt eine erneute Auszählung nach Geschlecht und Alter, wobei Stimmzettel und Wählerverzeichnis nicht zusammengeführt werden dürfen. So kann zwar festgestellt werden, wie viele Frauen oder Männer einer jeden Altersgruppe eine bestimmte Partei gewählt haben, aber es können daraus keinerlei Rückschlüsse auf die Stimmabgabe von Einzelpersonen gezogen werden. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist dabei ausgeschlossen.

Für weitere Auskünfte zum Thema Wahlen stehen Claudia Broermann, Saskia Bergmann und Anette Boberg unter Telefon 05407 888-108, -105 bzw. -101 gern zur Verfügung.

wa/pm, Symbolfoto: succo / Pixabay

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Gemeinde Wallenhorst

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