Erste Fahrradstraße in Wallenhorst offiziell freigegeben

Bürgermeister Otto Steinkamp (2. von links) und Klimaschutzmanager Stefan Sprenger (3. von links) geben gemeinsam mit einigen Ratsmitgliedern die Fahrradstraße frei. Foto: André Thöle
Bürgermeister Otto Steinkamp (2. von links) und Klimaschutzmanager Stefan Sprenger (3. von links) geben gemeinsam mit einigen Ratsmitgliedern die Fahrradstraße frei. Foto: André Thöle
Die Gemeinde Wallenhorst hat ihre erste Fahrradstraße. Sie führt im Ortsteil Lechtingen zwischen der Moorbachstraße und der Osnabrücker Straße über den Boerskamp, die Wessels Straße und die Pyer Straße. Offiziell eröffnet wurde sie am Donnerstag durch Bürgermeister Otto Steinkamp und Wallenhorsts Klimaschutzmanager Stefan Sprenger im Beisein einiger Vertreter der Ratsfraktionen.

Was ist eine Fahrradstraße?

Durch die Kennzeichnung als Fahrradstraße wird die Straße vorrangig dem Radverkehr zur Verfügung gestellt, das bedeutet: die gesamte Fahrbahn wird Radweg. Damit im Zuge von Fahrradstraßen liegende Grundstückszufahrten und ggf. sonst erforderliche Verbindungen auch weiterhin erreichbar sind, kann durch Zusatzschilder der Kraftfahrzeugverkehr zugelassen werden. Sofern dies der Fall ist, müssen sich die Autofahrer der Geschwindigkeit und Fahrweise der Fahrradfahrer anpassen, um jede Gefährdung von Radfahrern zu vermeiden.

Auf dem Abschnitt zwischen der Osnabrücker Straße und der Lechtinger Straße erfolgt dies durch das Zusatzschild „Kfz frei“. Auf dem Abschnitt zwischen der Einmündung Lechtinger Straße und der Moorbachstraße erfolgt dies durch das Zusatzschild „Anlieger frei“. Diesen Streckenabschnitt dürfen somit nur Anlieger mit dem Kraftfahrzeug befahren.

Für alle Verkehrsteilnehmer gilt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Fahrradstraßen leisten einen großen Beitrag zu einer umweltbewussten und sicheren Mobilität.

Was ändert sich?

Unter Einhaltung des Rechtsfahrgebots können Radfahrer die gesamte Fahrbahn nutzen – auch nebeneinander und in Gruppen. Das Tempo der Radfahrer gilt, auch wenn Kfz-Verkehr zugelassen ist. Für alle Fahrzeuge sind maximal 30 km/h erlaubt. Generell ist besondere Rücksicht auf den Radverkehr zu nehmen. Vorfahrtsregelung: In Fahrradstraßen gelten die üblichen Vorfahrtsregelungen. In Lechtingen wird die Fahrradstraße jedoch Vorfahrt erhalten. Entsprechende Schilder wurden aufgestellt.

Was bleibt gleich?

Gehwege bleiben weiterhin ausschließlich Fußgängern vorbehalten. Alle Anwohner erreichen wie bisher ihr Grundstück auch mit dem Auto. Autofahrer können wie bisher auf ausgewiesenen Parkflächen bzw. am Fahrbahnrand parken. Lieferverkehr bleibt zugelassen.

Ziel: den Radverkehr fördern

Auf dem Fahrrad nebeneinander radeln, sich unterhalten und die Geschwindigkeit bestimmen – das sind einige der Vorteile einer Fahrradstraße. Wie der Name schon sagt, ist eine Fahrradstraße eine für den Radverkehr vorgesehene Straße, die das Radfahren in Wallenhorst sicherer und attraktiver machen soll: Als bevorrechtigten Verkehrsteilnehmern steht Radfahrern hier mehr Straßenraum zur Verfügung als auf den üblichen Radwegen.

Die Fahrradstraße in Lechtingen ist dabei ein Teilstück des Radschnellweges Osnabrück – Wallenhorst, der einmal von der Großen Straße in Wallenhorst bis zum Hasetor in Osnabrück führen soll. Der Radschnellweg ist gleichzeitig auch eine Maßnahme aus dem integrierten Klimaschutzkonzept der Gemeinde Wallenhorst.

Die Gemeinde Wallenhorst möchte insbesondere Pendler dazu motivieren, auf ihrem Weg zur Arbeit, Schule, Universität etc. verstärkt das Fahrrad als klimafreundliches Verkehrsmittel zu nutzen. Mit der Fahrradstraße finden Radfahrer nun im Ortsteil Lechtingen eine sichere und attraktive Route auf ihrem täglichen Weg vor.

Ansprechpartner

Fragen zur Fahrradstraße beantwortet Wallenhorsts Klimaschutzmanager Stefan Sprenger gern unter Telefon 05407 888-740 sowie per E-Mail an stefan.sprenger@wallenhorst.de. Anregungen und Erfahrungsberichte nimmt er ebenfalls gern entgegen.

pm/wa, Foto: André Thöle

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Gemeinde Wallenhorst

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