Erste Schritte hat der Landkreis Osnabrück bereits gemacht: Dazu gehört die internetbasierte Fahrzeug-Zulassung (i-Kfz), der digitale Bauantrag oder die Baulastenauskunft. Doch das wird nur der Anfang sein. Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wollen Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 zahlreiche Verwaltungsleistungen online anbieten. „Der Landkreis Osnabrück will auch im Bereich Digitalisierung Vorreiter sein. Unser Ziel ist es daher, die digitale Kommunikationen mit den Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft deutlich zu verbessern“, betont Landrat Michael Lübbersmann.
Zum einen werden die Antragsformulare benutzerfreundlicher. Dies ermöglichen intelligente, bürgerfreundliche Antragsassistenten, die den Nutzer Schritt für Schritt durch das Formular führen, bis sie den Antrag – je nach Schriftformerfordernis – digital einreichen können. Zum anderen können künftig nahezu alle Anliegen vollständig online abgewickelt werden. Unabhängig davon, ob die Antragstellenden im Urlaub sind, zu Hause auf dem Sofa sitzen oder gerade beim Stadtbummel sind: Sie können dann ihre Anliegen künftig von überall an den Landkreis Osnabrück oder an die Gemeinde übermitteln.
Die technische Basis ist ein Portalverbund des Landkreises Osnabrück mit den kreisangehörigen Kommunen. „Mit dem neuen Serviceportal gehen der Landkreis Osnabrück und seine Kommunen den Weg der Digitalisierung konsequent gemeinsam. Der Servicegedanke für unsere Kundinnen und Kunden steht hierbei eindeutig im Vordergrund“, betont die fachlich verantwortliche Erste Kreisrätin Bärbel Rosensträter. „Mit dieser interkommunalen Konzeption ist der Landkreis Osnabrück Vorreiter und für die digitale Zukunft gerüstet, ohne auf die noch fehlende Umsetzung von Bund und Land warten zu müssen.“
Mit einer einmaligen Anmeldung kann jede Kundin und jeder Kunde ein Servicekonto anlegen, mit dem sowohl beim Landkreis Osnabrück als auch bei den kreisangehörigen Kommunen Anträge möglich sind. Unabhängig davon, auf welchem Verwaltungsportal der Einstieg erfolgt, stehen sämtliche Dienstleistungen der Kommunen und des Landkreises zur Verfügung und die Suchtreffer werden aufgelistet. Die digitale Oberfläche ist einheitlich, egal ob ein Antrag in einer (Samt-)Gemeinde, Stadt oder beim Landkreis gestellt wird. Die Samtgemeinde Bersenbrück und die Gemeinde Hagen sind bereits an den Start gegangen und Teil dieses Portalverbundes. Dieser Verbund wird stetig ausgebaut, bereits in diesem Jahr folgen weitere Kommunen.
Das Servicekonto bringt weitere Vorteile für Privatpersonen und Unternehmende. Vergleichbar mit einem Kundenkonto in Onlineshops werden etwa Funktionen wie eine Übersicht aller beantragten Dienstleistungen einschließlich Bearbeitungsstatus oder auch ein Postkorb für die direkte Kommunikation mit der zuständigen Stelle und den Austausch von Dokumenten angeboten.
Zu den kommunalen Dienstleistungen, die bereits digital abgewickelt werden können, gehören etwa der Antrag zur Förderung von Jugendarbeit, die An- und Abmeldung der Hundesteuer oder auch die Gewerbe-An-, Ab- oder Ummeldung. Das Dienstleistungsangebot wird schrittweise erweitert. Auch die Anbindung von Authentifizierungsmöglichkeiten, die eine Unterschrift ablösen, sowie das Anbieten von Online- Bezahlfunktionen stehen oben auf der Agenda, um die Online- Antragstellung abzurunden.
Das Serviceportal ist erreichbar unter service.landkreis-osnabrueck.de.
H. M.-D./lkos/pm, Foto: Landkreis Osnabrück / Henning Müller-Detert
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