Die Bedeutung des Zensus unterstreicht die Erste Kreisrätin Bärbel Rosensträter: „Die Befragung liefert uns eine belastbare Datengrundlage, die die Basis für viele politische Entscheidungen darstellt.“ Dabei ist der Aufwand der Befragten erfreulicherweise überschaubar: Wenn der Terminvorschlag in dem Schreiben nicht passt, muss sich der Adressat mit dem Erhebungsbeauftragten in Verbindung setzen, dessen Kontaktdaten in der Wurfsendung enthalten sind. Dann können sie einen neuen Termin vereinbaren. Die Interviews selber werden ungefähr fünf bis zehn Minuten in Anspruch nehmen. Ein Teil der Befragten erhält zudem die Zugangsdaten für einen zusätzlichen Online-Fragebogen. Grundsätzlich gilt: Aufgrund der Corona-Pandemie werden die Termine möglichst kurz und kontaktarm gehalten und die Hygiene- und Schutzvorkehrungen beachtet.
Für die Befragung gilt eine Auskunftspflicht: Jede zur Auskunft ausgewählte Person muss ihre aktuellen Daten melden. Diese Daten unterliegen strenger Datensicherheit und umfassendem Datenschutz. Die ermittelten Daten werden nicht einzeln betrachtet, sondern fließen in eine Gesamtschau für Bund, Länder und Kommunen ein.
H. M.-D./lkos/pm, Foto: Landkreis Osnabrück/Henning Müller-Detert
This post was last modified on 21. Mai 2022 13:49
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