Folgendes kann in haushaltsüblichen Mengen zum Schadstoffmobil gebracht werden: Abbeizmittel, Batterien und Bleiakkus, Energiesparlampen, FCKW-haltige Stoffe, Feuerlöscher, Foto- und Hobbychemikalien, Frostschutzmittel, Holzschutzmittel, Lack- und Farbeimer aus Kunststoff oder Metall, Laugen, Leuchtstoffröhren, Pestizide, Pflanzenschutzmittel, Ölfarben, Quecksilber, Rostumwandler, Salmiak, Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Spiritus sowie Spraydosen.
Neben Schadstoffen können auch Elektrokleingeräte (Föhn, Kaffeemaschine, Radio etc.), die mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sind, am Schadstoffmobil abgegeben werden. Das gilt auch für ältere Kleingeräte ohne Kennzeichnung.
Völlig ausgehärtete Farbreste und ausgetrocknete Pinsel können über die Restmülltonne entsorgt werden, da die schadstoffhaltigen Lösemittel in den Farben bereits verdunstet sind. Aufgrund der Rücknahmepflicht für den Handel bei Altöl kann dieses nicht beim Schadstoffmobil entgegengenommen werden.
D. Po./lkos/pm, Foto: AWIGO/Tino Krieger
This post was last modified on 29. Januar 2025 17:22
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