Dies wirft eine Reihe von Fragen auf: Die Einkommen- und Gewerbesteuern sind tragende Säulen des kommunalen Ertragshaushalts. Wie werden sich die Steuereinnahmen entwickeln? Wie wirken sich steigende Energiekosten und die Inflation auf die laufenden Verwaltungskosten aus? Werden wir auch in Zukunft Überschüsse aus der allgemeinen Verwaltungstätigkeit für die Schuldentilgung und erforderliche Investitionen einsetzen können? Wie wirkt sich die steigende Inflation auf die geplanten Investitionen aus – sind die angesetzten Werte noch realistisch? Vor diesem Hintergrund einen Haushalt für das kommende Jahr zu verabschieden, ist sehr herausfordernd und gleicht zum Teil dem berühmten „Blick in die Glaskugel“.
Der Ertragshaushalt 2023 weist einen Verlust in Höhe von rund 2,2 Mio. Euro aus – im Vergleich zu dem von der Verwaltung eingebrachten Haushalt eine Verluststeigerung von ca. 1,6 Mio. Euro. Ausschlaggebend hierfür ist in erster Linie der Verzicht auf die Grund- und Gewerbesteuererhöhung im Jahr 2023. Dadurch fehlen im Haushalt rund 1,1 Mio. Euro. Trotz steigender Energiekosten und Inflation Steuererhöhungen für 2023 vorzunehmen, ist nach Auffassung der CDW das völlig falsche Signal. Von einer Anhebung der Grundsteuer sind nicht nur die Grundstückseigentümer, sondern auch die vielen Wohnungsmieter betroffen. Mietnebenkosten, die sowieso schon exorbitant gestiegen sind, würden durch die Grundsteuererhöhung noch weiter steigen. Außerdem tritt zum 01.01.2025 die Grundsteuerreform in Kraft, die Auswirkungen für jeden Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentümer hat. Spätestens dann wird die Grundsteuer angepasst werden müssen.
Neben den Privathaushalten sind auch die Unternehmen von den steigenden Energiekosten und der steigenden Inflation betroffen. Auch wenn Einzelunternehmen und Gesellschafter von Personengesellschaften erst ab einem Hebesatz von mehr als 400 Prozent belastet sind, weil sie Gewerbesteuern bis zum Vierfachen des Gewerbesteuermessbetrags bei der persönlichen Einkommensteuer geltend machen können, haben Kapitalgesellschaften (und dazu gehören die GmbHs) diese Möglichkeit nicht. Da wir in Wallenhorst sehr viele Firmen haben, die in Form einer GmbH betrieben werden, würden diese zusätzlich belastet. Mehr als die Hälfte aller Mittelständler geht nach einer Umfrage davon aus, dass sich die wirtschaftliche Lage im ersten Halbjahr 2023 verschlechtern wird. Die CDW hält deshalb auch eine Gewerbesteuererhöhung für 2023 aufgrund der derzeitigen Situation nicht für angezeigt. Wir gehen davon aus, dass das Jahr 2023 hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung Klarheit schafft und eine Gewerbesteuererhöhung ab 2024 vertretbar ist. Diese würde auch vor dem Hintergrund erfolgen, dass der Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Wallenhorst deutlich unter den Hebesätzen der Nachbargemeinden liegt.
Die Haushaltsdiskussion in den letzten Wochen war überlagert von den beabsichtigten Steuererhöhungen. Steuererhöhungen sind eine Möglichkeit, die Einnahmen einer Kommune zu verbessern. Sie wird jedoch nicht ausreichen, um die Ertragssituation nachhaltig zu verbessern. Dazu muss auch die Ausgabensituation in den Blick genommen werden. Hier sind neben den Sachkosten auch die Personalkosten zu betrachten. Der Stellenplan für 2023 weist einen Zuwachs von zehn Stellen aus. Auch wenn es sich dabei teilweise nur um vorübergehende Besetzungen, Nachbesetzungen oder Reservestellen handelt, sind hier Verwaltung und Politik gleichermaßen gefragt, die Personalsituation zukünftig noch genauer zu analysieren.
Insgesamt garantiert die vorhandene Bestandsrücklage in Höhe von ca. 18 Mio. Euro im Jahr 2023 einen ausgeglichenen Haushalt. Der Vermögenshaushalt 2023 ist sehr stark von Investitionen im Bildungsbereich geprägt: Der Neubau des Kindergartens in Rulle und die geplante Erweiterung des Franziskuskindergartens in Lechtingen binden allein einschließlich der Einrichtungsgegenstände ca.7,9 Mio. Euro. Für die Erweiterung der Mensen in den Grundschulen sind ca. 1,6 Mio. Euro vorgesehen. Die CDW unterstützt diese Investitionen in Sachen Bildung. Zu einem großen Teil sind die Investitionen in diesem Bereich auch schon deshalb erforderlich, weil sie vom Gesetzgeber vorgegeben sind. So besteht ab 2026 die Pflicht, eine Ganztagsbetreuung in gemeindeeigenen Schulen und Kitas vorzuhalten.
Zu den zentralen Aufgaben einer Kommune gehört es, für eine ausreichende Abwasserentsorgung zu sorgen. Die Erweiterungen der Kläranlagen in Hollage und Rulle, die Sanierung der Pumpwerke und der Ausbau der Schmutzwasserkanalisation werden die Gemeindekasse mit ca. 2,8 Mio. Euro belasten. Der für die Gemeindeentwicklung erforderliche Grunderwerb wird mit ca. 2,3 Mio. Euro ausgewiesen. Für die Erneuerung der Straße „Am Haupthügel“ und für den Ausbau des Radweges am Haster Berg sind weitere 2,1 Mio. Euro vorgesehen
Die Investitionskosten betragen nach Abzug der zu erwartenden Einnahmen 14,2 Mio. Euro. Die Finanzierung wird sich ohne eine Neuverschuldung in Höhe von ca. 9,9 Mio. Euro nicht darstellen lassen. Das bedeutet aber auch, dass Investitionen in Höhe von rund 4,3 Mio. Euro aus Eigenmitteln finanziert werden. Die Neuverschuldung führt zu einem Schuldenstand in Höhe von 46,1 Mio. Euro am 31.12.2023. Es handelt sich um langfristige Kredite, die ausschließlich für Investitionen aufgenommen werden – das Vermögen wächst also mit.
Es gibt Kommunen, die die laufende Verwaltungstätigkeit zum Teil mit Krediten finanzieren müssen, um die akute Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben zu stopfen. Davon ist Wallenhorst weit entfernt. Im Gegenteil: Überschüsse aus der Verwaltungstätigkeit können zur Schuldentilgung und zur Finanzierung der Investitionen herangezogen werden. Im Jahr 2023 werden das rund eine dreiviertel Mio. Euro sein, ab 2024 rechnen wir mit jährlich ca. 4 Mio. Euro.
Wir sollten alles daransetzen, dass ein Schuldenstand von über 50 Mio. Euro nicht real wird.
Für die CDW
Manfred Gretzmann
Foto: CDW
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