Die Hollager-Straße ist eine Landesstraße und befindet sich überwiegend auf einer Grundstücksparzelle des Landes Niedersachsen. Für die Erneuerung der Fahrbahn ist das Land Niedersachsen zuständig. Bei Neugestaltung der Gehwege, Parkflächen, Straßenseitenräume usw. ist in der Ortsdurchfahrt Hollage die Gemeinde Wallenhorst als Baulastträger verantwortlich. Teilweise befinden sich öffentliche Parkflächen bzw. Gehwegflächen auch auf Grundstücken von Anliegern.
Der Bund hat die Städtebauförderung seit dem 01.01.2020 auf neue Füße gestellt. Sie soll einfacher, flexibler und grüner werden. Ab 2020 konzentriert sich die Förderung nunmehr auf drei, statt vorher sechs Programme unter Beibehaltung der bisherigen Förderinhalte. Die inhaltlichen Schwerpunkte wurden an die aktuellen stadtentwicklungspolitischen Herausforderungen angepasst, regional unterschiedlichen Bedarfen soll künftig stärker Rechnung getragen werden. Die städtebauliche Förderung konzentriert sich zukünftig auf die drei Programme:
1. Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne
Mit dem Programm „Lebendige Zentren“ werden insbesondere die Zielsetzungen der bisherigen Programme „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ sowie „Städtebaulicher Denkmalschutz“ gebündelt. Stadt- und Ortsteilzentren sollen attraktiver und zu identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur weiterentwickelt werden. Der städtebauliche Denkmalschutz ist zudem eine Querschnittsaufgabe. Entsprechende Maßnahmen sind auch in den anderen Programmen förderfähig.
2. Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
Das bisherige Programm „Soziale Stadt“ wird mit dem neuen Programm „Sozialer Zusammenhalt“ fortentwickelt. Die Programmziele bestehen weiterhin darin, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Im neuen Programm werden das Quartiersmanagement und die Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement stärker betont.
3. Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten
Das neue Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ enthält die bisherigen Förderziele des Stadtumbau-Programms, geht jedoch im Sinne nachhaltiger Erneuerung darüber hinaus (z.B. Klimafolgenanpassung) und setzt einen Schwerpunkt bei der Brachflächenentwicklung zur Unterstützung des Wohnungsbaus bzw. zur Entwicklung neuer Quartiere. Es gelten weiterhin die Sonderbedingungen für die neuen Länder für die Sanierung und Sicherung für Altbauten und den Rückbau von leerstehenden, dauerhaft nicht mehr nachgefragten Wohnungen. Die Förderung des Rückbaus wurde wegen wesentlich gestiegener Bau- und Entsorgungspreise von 35 Euro/m² auf 55 Euro/m² erhöht.
Die Gemeinde Wallenhorst muss sich nun aktiv um ein passendes Förderprogramm zur Umgestaltung der Gehwege, Parkflächen und Straßenseitenräume an der Hollager-Straße bemühen. Die CDW wird den Prozess zur Umgestaltung an der Hollager-Straße in den nächsten Jahren positiv begleiten.
Ihre CDW-Fraktion/A. Sch./pm, Foto: CDW Wallenhorst
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