Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, am Wahltag aber nicht ins Wahllokal gehen kann, kann seine Stimme per Briefwahl abgeben. Die Briefwahlunterlagen können ab Montag, 23. August, beantragt werden.
Wahlberechtigte können die Briefwahlunterlagen von Montag, 23. August, bis zum Freitag vor dem jeweiligen Wahltag (für die Kommunalwahl bis 13 Uhr, für die Bundestagswahl bis 18 Uhr) beantragen, wie die Gemeinde Wallenhorst hinweist. Möglich ist die Antragstellung durch Übersenden der ausgefüllten und frankierten Wahlbenachrichtigungskarten oder per Internet auf der Gemeindeseite wallenhorst.de. Für den schnelleren Zugang zum Internetformular kann der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte gescannt werden.
Die Beantragung ist auch über den direkten Link möglich:
Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig. Wer möchte, kann seine Briefwahlunterlagen auch im Rathaus abholen oder schon direkt vor Ort wählen. Wer Wahlunterlagen für eine andere Person beantragen will, muss eine Vollmacht dafür vorlegen. Ein entsprechender Vordruck ist auf den Benachrichtigungskarten abgedruckt.
- Weitere Informationen zur Kommunalwahl und Bundestagswahl gibt es hier.
- Eine Übersicht aller Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl sowie zu allen Kandidaten zur Wahl des Gemeinderates in Wallenhorst gibt es hier.
F. Ro. mit A. Bo./wa/pm, Symbolfoto: Rothermundt / Wallenhorster.de