Am Montagabend, gegen 18 Uhr, trafen sich auf dem Platz der deutschen Einheit (Theatervorplatz) rund 30 Personen. Sie zeigten ihren Protest für die Wahrung der Grundrechte und kritisierten die aktuelle Corona-Politik. Zu dem Treffen war zuvor im Internet aufgerufen worden. Es wurden Plakate und Banner mit politischem Hintergrund mitgeführt und gezeigt. Von der Polizei angesprochen, sahen sich die Personen selbst nicht als Versammlung, man sprach lediglich von einem normalen Spaziergang.
Eine Versammlung muss immer dann angenommen werden, wenn mehrere Personen örtlich zusammenkommen um durch gemeinschaftliche Erörterungen oder Kundgebungen das Ziel verfolgen, an der öffentlichen Meinungsbildung mitzuwirken.
Aufgrund der oben genannten Gesamtsituation wurde die Zusammenkunft von der Polizei als Versammlung eingeordnet. Nach der Ansprache wurde eine Anlehnung des Treffens an die Protestform „Ostermärsche“ teilweise eingeräumt. Grundsätzlich sind geplante Versammlungen mindestens 48 Stunden vor Versammlungsbeginn bei der zuständigen Versammlungsbehörde, Stadt Osnabrück, anzuzeigen. Andernfalls stellt dies einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz dar. Falls geboten, können für die sichere Durchführung einer Versammlung beschränkende Verfügungen durch die Versammlungsbehörde (oder stellvertretend die Polizei) erlassen werden. Im Angesicht der Corona-Pandemie wurden am Montag ein Mindestabstand von 2 m zwischen den Personen und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verfügt. Ebenso, dass die Versammlung stationär vor dem Theater durchzuführen ist.
Viele Teilnehmer verweigerten sich dem Mund-Nasen-Schutz. Nach einiger Zeit setzte sich die Personengruppe, entgegen der beschränkenden Verfügung, in Bewegung. In der Großen Straße wurde die Versammlung von der Polizei angehalten und aufgelöst. Grund dafür waren die zahlreichen Verstöße gegen die Auflagen. Da Ordnungswidrigkeiten nach dem Versammlungsgesetz begangen wurden, stellte die Polizei die Personalien von allen Versammlungsteilnehmern fest. Insgesamt herrschte eine aufgeheizte Stimmung.
Ein unbeteiligter Passant erzürnte sich derart über die polizeilichen Maßnahmen, dass ihm ein Platzverweis erteilt werden musste. Diesem kam er trotz mehrmaliger Aufforderung nicht nach. Schließlich sollte der Mann in Gewahrsam genommen werden, dagegen wehrte er sich heftig. Gegen den 38-jährigen Wallenhorster wurde ein Strafverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Seine Ehefrau, 41 Jahre alt, war wiederum mit der Ingewahrsamnahme ihres Mannes nicht einverstanden und versuchte diesen aus der polizeilichen Maßnahme zu befreien. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter Gefangenenbefreiung eingeleitet.
F. Ro. mit ots, Symbolfoto: Pixabay / 3839153
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