Während der täglichen Verkehrsüberwachung müssen die Beamten der Autobahnpolizei Osnabrück immer wieder eine mangelnde Akzeptanz von Tempolimits bei den Autofahrern feststellen. Insbesondere in Höhe Wallenhorst wird das derzeitige Tempolimit von 80 Stundenkilometern häufiger mit Spitzenwerten von bis zu 190 Stundenkilometern überschritten.
Empfindliche Bußgelder und Fahrverbote, insbesondere jedoch eine erhöhte Unfallgefahr, sind dann die Folge. So kommt es wegen einer Fahrbahnverengung auf der A1 vor der Abfahrt Osnabrück-Hafen in Richtung Münster bei hohem Verkehrsaufkommen, speziell zu den Pendler- und Berufszeiten, immer wieder zu gefährlichen Staubildungen. Da die Strecke eigentlich kein Tempolimit hat und mit 3 Fahrstreifen und neuem Asphalt gut ausgebaut ist, sind viele Auto- und Lastwagenfahrer überrascht, wenn plötzlich der Stau kommt. In der Folge ereigneten sich häufiger schwere Verkehrsunfälle.
Mit Tempo 190 bei erlaubten 80 km/h keine Seltenheit
Da die Polizei diese unbedingt vermeiden wollte, wurde ein großzügiger Bereich mit einem Tempolimit von 80 km/h festgelegt, um den Verkehr zu entschleunigen. Die Beamten müssen nun aber häufig feststellen, dass das Tempolimit trotz mehrfacher Wiederholungen der Verkehrszeichen ignoriert wird. Schlimmer noch ist, dass die Abweichungen von der zulässigen Geschwindigkeit enorm und damit keine Lapalien mehr sind. Gemessene Spitzenwerte mit 190 km/h sind keine Seltenheit.
Jeder vierter Verstoß ein Fahrverbot
Im Schnitt wird für jeden vierten Verstoß ein Fahrverbot fällig. Ein Fahrverbot beginnt bereits bei einer Überschreitung um 41 km/h. Ab 71 km/h Überschreitung werden bereits 600 EUR Bußgeld und drei Monate Fahrverbot fällig.
Immer wieder Verkehrsunfälle auf der A1 zwischen Osnabrück-Nord und Lotter Kreuz
Erst kürzlich ereignete sich wieder eine schwerer Auffahrunfall mit vier beteiligten Lkw, bei dem die Autobahn lange voll gesperrt werden musste. Die Polizei empfiehlt, im Straßenverkehr umsichtig und besonnen zu fahren. Zwar ist nicht jedem Verkehrsteilnehmer stets sofort ersichtlich, warum Verkehrszeichen eingerichtet werden, aber man darf darauf vertrauen, dass Beschilderungen grundsätzlich nur bedarfsorientiert aufgestellt werden und der Sicherheit im Straßenverkehr dienen.
F. Ro. mit ots, Symbolfoto: Wallenhorster.de