Dieser Ausschuss besteht aus dem Gemeindewahlleiter als Vorsitzendem sowie sechs Beisitzerinnen und Besitzern. Wesentliche Aufgaben des Wahlausschusses sind die Zulassung der Wahlvorschläge und die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses.
Vorgeschlagen werden kann jede wahlberechtigte Person außer den zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten sowie den Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge.
Vorschläge von Parteien und Wählergruppen nimmt die Gemeindeverwaltung schriftlich oder per E-Mail an wahlen@wallenhorst.de entgegen. Fragen zum Thema beantworten Anette Boberg und Sina Motke gern unter Telefon 05407 888-101 bzw. 05407 888-105.
wa/pm, Foto: F. Rothermundt / Wallenhorster.de
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