Für alle Kinder, die bis zum 30. September 2022 das sechste Lebensjahr vollenden werden (dazu zählen auch Kinder, die am 1. Oktober ihren 6. Geburtstag haben), beginnt mit Anfang des Schuljahres 2022/2023 die Schulpflicht zum Besuch der Grundschule.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, dennoch in die Schule aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass sie die nötige körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2022 vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Einschulungstermin um ein Jahr verschieben. In diesem Fall genügt eine formlose schriftliche Erklärung, die bis zum 1. Mai 2022 gegenüber der Schule abzugeben ist. Eine Anmeldung muss dennoch zunächst erfolgen.
Schulpflichtige Kinder, die wegen Krankheit oder Behinderung die Schule noch nicht besuchen können, müssen grundsätzlich ebenfalls angemeldet werden. Über eine mögliche Rückstellung entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung einer schulärztlichen Stellungnahme.
Bei Fragen stehen die Schulen unter folgenden Telefonnummern gern zur Verfügung:
wa/pm, Foto: Didgeman / Pixabay
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