Die Erich-Kästner-Schule nimmt die Anmeldungen am Montag (4. September) und am Mittwoch (6. September) entgegen. In der Johannisschule, der Katharinaschule, der Grundschule Lechtingen und der St.-Bernhard-Schule finden die Anmeldungen am Montag (4. September) sowie am Dienstag (5. September) statt.
Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte vorab ein Termin im Sekretariat der Schule vereinbart werden. Zur Anmeldung mitzubringen sind das Familienstammbuch und der Anmeldebogen, den alle Eltern vorab per Post erhalten. Auch das schulpflichtige Kind sollte dabei sein.
Für alle Kinder, die bis zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollenden werden (dazu zählen auch Kinder, die am 1. Oktober ihren 6. Geburtstag haben), beginnt mit Anfang des Schuljahres 2024/2025 die Schulpflicht zum Besuch der Grundschule.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, dennoch in die Schule aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass sie die nötige körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2024 vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Einschulungstermin um ein Jahr verschieben. In diesem Fall genügt eine formlose schriftliche Erklärung, die bis zum 1. Mai 2024 gegenüber der Schule abzugeben ist. Eine Anmeldung muss dennoch zunächst erfolgen.
Schulpflichtige Kinder, die wegen Krankheit oder Behinderung die Schule noch nicht besuchen können, müssen grundsätzlich ebenfalls angemeldet werden. Über eine mögliche Rückstellung entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung einer schulärztlichen Stellungnahme.
Alle Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder haben von der Gemeinde Wallenhorst ein Informationsschreiben zur Anmeldung erhalten. Daraus geht auch hervor, an welcher Schule das Kind anzumelden ist. Zuständig ist grundsätzlich die Schule, in deren Schulbezirk das Kind wohnt. Für Geschwisterkinder sind Ausnahmeregelungen zulässig, die bei der Gemeindeverwaltung erfragt werden können. Familien, die kein Anschreiben erhalten haben, werden gebeten, sich mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen. Ansprechpersonen sind Anja Stallkamp (Telefon 05407 888-536) und Renate Maronier (Telefon 05407 888-534).
wa/pm, Symbolfoto: Didgeman / Pixabay
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