Der Andreaskindergarten in der Johannisstraße wurde zum Kindergartenjahr 1992/1993 in Betrieb genommen. Er befindet sich in Trägerschaft des Ev.-luth. Kirchenkreises Osnabrück. Die Kita-Einrichtung ist mit vier Gruppen (drei Regelgruppen und einer Krippengruppe) eine der kleineren Einrichtungen im Wallenhorster Gemeindegebiet. Die meisten Einrichtungen im Gemeindegebiet haben fünf oder mehr Gruppen.
Der Gemeinderat sowie die Verwaltung haben nunmehr erkannt, dass es keine Alternative zur Erweiterung gibt und somit grünes Licht für die Baumaßnahme in Holzrahmenbauweise gegeben. Unweit der Kita und der Johannisschule sind in den vergangenen Jahren zwei große Neubaugebiete entstanden: Nach dem „Wellmannshügel“ sind inzwischen auch fast alle neuen Häuser am „Witthügel“ entlang des Pingelstrangs bezogen worden. In beiden Wohngebieten leben insbesondere viele junge Familien, so dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen im Bereich Krippe und Kindergarten groß ist.
Der Andreaskindergarten solle laut Beschlussvorlage daher dauerhaft um zwei Gruppen zu erweitert werden: Eine Krippengruppe für die Betreuung der Null- bis Zweijährigen sowie eine Kindergartengruppe für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung. Die Kindergartengruppe soll nicht nur Kinder aus den eigenen Krippengruppen, sondern nach Möglichkeit auch Kinder aus dem neuen Krippenhaus St. Anna im Zentrum von Wallenhorst aufnehmen.
Die Verwaltung schätzt die Kosten laut Beschlussvorlage für eine entsprechende Maßnahme auf rund 1,5 Millionen Euro. Eine Erweiterung in Holzrahmenbauweise könnte zum Beginn des Kindergartenjahres 2021/2022 realisiert werden. Da auch Architektenleistungen auszuschreiben sind, ist zunächst ein Architekturbüro im Rahmen einer freihändigen Vergabe auszuwählen. Die Verwaltung beabsichtigt, an dem Vergabeverfahren Architekten aus der Umgebung zu beteiligen, die Erfahrungen beim Bau von Kindertagesstätten haben.
Der Anbau soll voraussichtlich in südlicher Ausrichtung erfolgen, also Richtung Schulhof und Kleinspielfeld. Letzteres soll ausdrücklich an Ort und Stelle verbleiben. Das große Grundstück ist Eigentum der Gemeinde Wallenhorst, so dass es zu keinen nennenswerten Problemen kommen dürfte.
F. Ro., Foto: Rothermundt / Wallenhorster.de
This post was last modified on 23. Juli 2020 10:11
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