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Amtliche Unwetterwarnungen für die Region Osnabrück am Wochenende

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat für die Region Osnabrück amtliche Warnungen vor starken Schneeverwehungen, Schneefall und Sturmböen für das Wochenende, insbesondere Sonntag, 7. Februar, herausgegeben.

Am heutigen Samstagabend beginnt es zu schneien. Laut DWD tritt im Warnzeitraum ab 21 Uhr bis Sonntagabend 21 Uhr Schneefall in Mengen zwischen 15 und 25 Zentimeter auf. In Staulagen werden Mengen bis 35 Zentimeter erreicht. Verbreitet wird es laut DWD glatt.

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Ab Mitternacht treten am gesamten Sonntag bei den vorherrschenden Windverhältnissen aufgrund der Neuschneemenge starke Schneeverwehungen auf. Bereits am Samstagnachmittag treten Windböen um 55 km/h (Windstärke 7) auf. Ab Mitternacht muss mit Sturmböen und Geschwindigkeiten bis zu 70 km/h (Windstärke 8) gerechnet werden, so der DWD auf seiner Internetseite. Die Temperaturen erreichen am Sonntag Werte zwischen minus 8 und minus 3 Grad Celsius. Am Montag liegen die Temperaturen zwischen minus 10 und minus 7 Grad Celsius.

Die Warnungen wurden am Samstagmittag vom DWD auch über die Katwarn- und NINA-App verbreitet. Auch in den kommenden Tagen muss mit Minustemperaturen, glatten Straßen sowie Schnee gerechnet werden. Im Landkreis Osnabrück ist man auf alle Eventualitäten vorbereitet. Am Sonntag entscheidet der Landkreis, ob der Präsenzunterricht in den Schulen ausfällt oder stattfinden kann für die Jahrgänge, die sich derzeit nicht im Homeschooling befinden (wir berichteten).

Die Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS) teilt zudem über twitter mit, dass sie aufgrund der zu erwartenden Wetterlage die telefonische Erreichbarkeit erweitere. „Wir sind für euch unter der Rufnummer 0541/2002-2211 erreichbar. Am Sonntag (07.02.) von 9 – 13 Uhr und am Montag (07.02.) durchgängig von 7–17 Uhr“, so die VOS auf twitter am Samstagmittag.

Hinweise der Gemeinde Wallenhorst bei Schneefall und Glätte

Schnee nicht auf die Straße schieben

Freie Wege retten Leben

Um diese Jahreszeit muss man jederzeit mit Winterwetter rechnen. Dafür, dass Eisglätte und Schnee dann nicht zum unüberwindbaren Hindernis werden, sind in Wallenhorst neben der Gemeindeverwaltung alle Grundstückseigentümer sowie Erbbauberechtigte verantwortlich.

Während die Gemeinde für den Winterdienst an öffentlichen Gebäuden, auf Hauptverkehrswegen sowie Bus- und Schulbuslinien sorgt, sind die Bürgerinnen und Bürger für ihr unmittelbares Umfeld zuständig. Genauer: Die Reinigungspflicht haben Eigentümer und Erbbauberechtigte der an öffentlichen Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke innerhalb geschlossener Ortschaften.

Streusalz nur in Ausnahmefällen

Anlieger müssen die Gehwege, gemeinsame Geh- und Radwege sowie gefährliche Fahrbahnstellen mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln sichern. Gehwege an Bushaltestellen sind von Schnee und Eis frei zu halten, ebenso Gossen, Einlaufschächte und Hydranten. Bei Tauwetter sind die Rückstände des Streumittels zu entfernen. Salz darf nur in Ausnahmefällen bei extremem Eisregen und Glatteis verwendet werden.

Falls das Winterwetter über Nacht einsetzt, müssen diese Bereiche an Werktagen spätestens bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr gesäubert sein. Bis 20 Uhr ist die Reinigung bei Bedarf zu wiederholen.

Freigeräumt werden muss auf Geh- und Radwegen ein Streifen von mindestens 1,50 Meter Breite. Wo keine Geh- und Radwege sind, wie zum Beispiel in verkehrsberuhigten Zonen, genügt ein Streifen von einem Meter.

Freie Wege retten Leben

Wichtig: Der Schnee sollte nicht vom eigenen Grundstück oder Gehweg auf die Fahrbahn gekehrt werden. Andernfalls entstehen für andere Verkehrsteilnehmer neue zusätzliche Hindernisse.

Buchstäblich lebensgefährlich werden diese, wenn sie Rettungsdienste behindern. So haben die Freiwilligen Feuerwehren in der Gemeinde schon die Erfahrung gemacht, dass aufgetürmte und anschließend festgefrorene Schneeberge auf der Fahrbahn ihnen das Durchkommen unmöglich machten.

Reinigungspflicht besteht ganzjährig

Die Verpflichtung zum Winterdienst ist Teil der Reinigungspflicht. Diese gilt in Wallenhorst nicht nur im Winter. Vielmehr müssen Eigentümer und Erbbauberechtigte grundsätzlich für die ordnungsgemäße Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, Unrat und Wildkräutern in den oben genannten Bereichen sorgen. Die Gemeinde Wallenhorst bittet im Interesse aller Verkehrsteilnehmer um Beachtung dieser Vorschriften.

Die entsprechende Satzung und Verordnung zur Straßenreinigung kann auf der Internetseite wallenhorst.de/ortsrecht eingesehen werden.

F. Ro., Foto: Rothermundt / Wallenhorster.de / Pixabay

This post was last modified on 6. Februar 2021 13:57

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Wallenhorster

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