Am Sonntag erfasst laut DWD das Sturmfeld eines Orkantiefs über der Nordsee Deutschland. Verbreitet werden Sturmböen und schwere Sturmböen (Windstärke 9-10, bis 100 km/h) bis Dienstag, 11. Februar, in unserer Region erwartet. Ab Sonntag, 9. Februar, gegen 17 Uhr sind zudem orkanartige Böen (Windstärke 11, um 110 km/h) und Orkanböen (Windstärke 12, um 120 km/h) sehr wahrscheinlich. Die amtliche Warnung des DWD gilt zunächst bis Montag, 10. Februar, 4 Uhr. Noch bis in den Mittwoch hinein sind aber laut DWD Sturmböen möglich. Weitere Informationen zur amtlichen Unwetterwarnung für Wallenhorst gibt es auf den Seiten des DWD. (Stand: 09.02.2020, 11.50 Uhr).
Als mögliche Gefahren während der Orkanböen gibt der DWD in seiner Unwetterwarnung an: „Es sind unter anderem verbreitet schwere Schäden an Gebäuden möglich. Bäume können zum Beispiel entwurzelt werden und Dachziegel, Äste oder Gegenstände herabstürzen. Schließen Sie alle Fenster und Türen! Sichern Sie Gegenstände im Freien! Halten Sie insbesondere Abstand von Gebäuden, Bäumen, Gerüsten und Hochspannungsleitungen. Vermeiden Sie möglichst den Aufenthalt im Freien!“
Aufgrund der hohen Warnstufe hat der Landkreis Osnabrück inzwischen auch über die Katwarn-App gewarnt, in der Stadt Osnabrück wurde über die Warn-App NINA eine Warnung herausgegeben.
Stadt und Landkreis Osnabrück haben am Sonntagabend entschieden, dass der Unterricht witterungsbedingt an allen allgemein bildenden Schulen und Berufsschulen am Montag, 10. Februar, entfällt. Einschränkungen im ÖPNV werden über die Homepage sowie den Twitter-Kanal der VOS mitgeteilt.
Zu extremen Wetterverhältnissen teilt die Niedersächsische Landesschulbehörde mit: „Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist. Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung.“
F. Ro., Symbolfoto: Pixabay / MrsBrown
This post was last modified on 9. Februar 2020 18:42
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