Voraussetzungen für den Einkauf in den nicht privilegierten Geschäften sind eine Terminvereinbarung, die sachgerechte Begrenzung der Kundenzahl, das Tragen einer FFP2-Maske, die Dokumentation der persönlichen Kontaktdaten etwa durch die Luca-App und ein aktuelles negatives Testergebnis. Die niedersächsische Corona-Verordnung bestimmt bereits, dass die Testpflicht für vollständig Geimpfte entfällt. Es sind auch ganz bald entsprechende bundesgesetzliche Regelungen dazu in Aussicht gestellt worden.
Das geforderte Testergebnis darf höchstens 24 Stunden alt sein und muss aus einem zertifizierten Schnelltestzentrum stammen. Alternativ dazu können auch Selbsttests direkt am oder im Ladengeschäft gemacht werden, wenn eine vom Händler beauftragte Person diesen Test begleitet und beobachtet. Dabei müssen natürlich die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Beim Einkauf und der Nutzung von körpernahen Dienstleistungen gilt die Testpflicht auf für Kinder unter sechs Jahren.
Außerdem ist zu beachten, dass das Testkit nur bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 Grad funktioniert, wobei der Abstrich im Freien auch dann passieren kann, wenn die Box, in der die chemische Reaktion abläuft, warm genug steht. Sollte der Test positiv ausfallen, ist der Ladeninhaber verpflichtet, die Kontaktdaten des Kunden an den Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück zu melden. Wegen dieser technischen und inhaltlichen Herausforderungen an den Einzelhandel empfiehlt der Landkreis Osnabrück, in erster Linie auf die Tests der anerkannten Schnelltestzentren zu setzen.
In Stadt und Landkreis Osnabrück sind bei Beerdigungen bis zu 30 Teilnehmer erlaubt. Selbsthilfegruppen dürfen sich weiter treffen, auch die Religionsausübung wird nicht eingeschränkt. Ebenfalls weiterhin erlaubt sind die Jagd durch einzelne Jäger und der Besuch von Hundeschulen.
Corona-Selbsttests richtig anwenden: Der gemeinsame Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück weist darauf hin, dass die vielfach von Unternehmen an ihre Mitarbeiter ausgegebenen Selbsttests erst unmittelbar vor Arbeitsantritt gemacht werden sollen.
Es gebe Berichte darüber, dass die Firmen beispielsweise dazu rieten, den Test möglicherweise aus Bequemlichkeit einfach schon am Vorabend durchzuführen. Die dabei entstehende lange zeitliche Lücke schwäche aber unnötig die Aussagekraft des Selbsttests zum Zeitpunkt des tatsächlichen Beginns der Arbeit und sei deshalb unbedingt zu vermeiden, so der Gesundheitsdienst. Vielmehr solle der Selbsttest bei Arbeitnehmern, aber auch bei Schülern erst so kurz wie möglich vor Beginn der Arbeit oder des Unterrichts gemacht werden. (Stand: 26. April 2021)
B. Rie./lkos/pm, Symbolfoto: congerdesign / Pixabay
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