Zum Hintergrund: Im Auftrag des Landkreises Osnabrück ist die AWIGO für die öffentlich-rechtliche Entsorgung im Osnabrücker Land zuständig. In den vergangenen Monaten hat die Abfallwirtschaftsgesellschaft entsprechend der Regelungen der Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) Leistungsentgelte kalkuliert. Diese sogenannten Selbstkostenfestpreise sind für die nächsten drei Geschäftsjahre gültig und geben Aufschluss über die voraussichtlichen Kosten für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung von Anfang 2021 bis Ende 2023.
Bei der Kalkulation wurde die AWIGO von einer externen Unternehmensberatung begleitet, die das Zahlenwerk auch auf Angemessenheit überprüft hat. Die Selbstkostenfestpreise bilden die Basis für die dreijährige Gebührenkalkulation, die nun vom Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft abgesegnet wurde. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Kreistagssitzung am 14. Dezember.
Nachdem die Abfallgebühren innerhalb der vergangenen drei Jahre stabil blieben, erfolgt jetzt eine Erhöhung. Was ändert sich konkret? AWIGO-Geschäftsführer Christian Niehaves erklärt dazu: „Die Veränderungen der jeweiligen Abgaben ergeben sich in Abhängigkeit von der Größe der benutzten Abfallbehälter.“
Beispiel Ein-Personen-Haushalt: Mit 60-Liter-Behältnis für Restmüll und 60-Liter-Tonne für Bioabfall ergeben sich Mehrkosten von 22,68 Euro im Jahr bzw. 1,89 Euro im Monat. Beispiel Vier-Personen-Haushalt: Mit 180-Liter-Behältnis für Restmüll sowie 60-Liter-Volumen für Bioabfall lässt sich eine Steigerung in Höhe von jährlich 29,64 Euro bzw. monatlich 2,47 Euro feststellen.
Warum die Erhöhung notwendig wird, erläutert Niehaves folgendermaßen: „Hauptursache ist vor allem der starke Preisverfall auf den Wertstoffmärkten, insbesondere die Entwicklung auf dem Altpapiermarkt hat einen erheblichen Einfluss.“ Während die Wertstofferlöse auf der einen Seite sinken, steigen auf der anderen Seite die Kosten: Erstens durch Kostensteigerungen auf den Entsorgungsmärkten, zweitens durch branchenübliche Lohnsteigerungen sowie Preisgleitklauseln in diversen Dienstleistungsverträgen und drittens durch die geplanten Projekte für ein verbessertes Standortnetz an Recyclinghöfen und Grünplätzen im Sinne einer gesteigerten Kundenfreundlichkeit. Außerdem wurden das hohe Aufkommen an Störstoffen im Bioabfall und die anstehenden Maßnahmen zu dessen Minimierung berücksichtigt.
„Bei der Bewertung der Gebührenhöhe darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die erfolgte Kalkulation auf drei Jahre angelegt ist und die Gebühren somit bis Ende 2023 konstant bleiben. Wir heben also jetzt einmalig an, bis 31. Dezember 2023 besteht dann aber Gewissheit“, zeigt der AWIGO-Geschäftsführer weiter auf.
All diejenigen, die nicht bis zum Erhalt des neuen Gebührenbescheids im Januar 2021 warten und ihre zukünftige Abgabenbelastung bereits vorab ermitteln möchten, können die neue Gebührentabelle auf der AWIGO-Webseite ab sofort herunterladen. Darüber hinaus steht für alle Rückfragen und weitere Informationen das AWIGO-Service Center unter der Telefonnummer (0 54 01) 36 55 55 gerne zur Verfügung.
D. Po./lkos/pm, Foto und Grafiken: S. Hehmann / AWIGO
This post was last modified on 3. Dezember 2020 19:47
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