Awigo informiert Abfallgebühren steigen im Landkreis Osnabrück zum 1. Januar 2025

Die Tabelle zeigt die zu erwartende Gebührenhöhe und ihre einzelnen Bestandteile für die Mustergebührenhaushalte von einer bis zwölf Personen mit oder ohne Biotonne. Grafik: AWIGO
Die Tabelle zeigt die zu erwartende Gebührenhöhe und ihre einzelnen Bestandteile für die Mustergebührenhaushalte von einer bis zwölf Personen mit oder ohne Biotonne. Grafik: AWIGO
Turnusgemäß wird zum 1. Januar 2025 eine neue Abfallgebührensatzung für den Landkreis Osnabrück mit einer Laufzeit von drei Jahren in Kraft treten. Wie in der heutigen Betriebsausschusssitzung einstimmig beschlossen, erhöhen sich die Beträge verglichen mit den aktuellen Gebührensätzen im Durchschnitt um 5,3 Prozent.

Ermittlung der Abfallgebühren – zum Hintergrund: Im Auftrag des Landkreises Osnabrück ist die AWIGO für die öffentlich-rechtliche Entsorgung im Osnabrücker Land zuständig. In den vergangenen Monaten hat die Abfallwirtschaftsgesellschaft entsprechend der Regelungen der Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) Leistungsentgelte kalkuliert. Diese sogenannten Selbstkostenfestpreise sind für die nächsten drei Geschäftsjahre gültig und geben Aufschluss über die voraussichtlichen Kosten für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung von Anfang 2025 bis Ende 2027.

Bei der Kalkulation wurde die AWIGO von einer externen Unternehmensberatung begleitet, die das Zahlenwerk auch auf Angemessenheit überprüft hat. Die Selbstkostenfestpreise bilden die Basis für die dreijährige Gebührenkalkulation, die nun vom Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft abgesegnet wurde. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Kreistagssitzung am 16. Dezember.

Bis Ende 2027 bleiben die Abfallgebühren konstant. Wie die Grafik zeigt, liegt die Entwicklung der Abfallgebühren nach wie vor deutlich unter der allgemeinen Preisentwicklung. Grafik: AWIGO
Bis Ende 2027 bleiben die Abfallgebühren konstant. Wie die Grafik zeigt, liegt die Entwicklung der Abfallgebühren nach wie vor deutlich unter der allgemeinen Preisentwicklung. Grafik: AWIGO

Neue Gebühren für 2025

Die Steigerung der Abfallgebühren zum 01. Januar 2025 beträgt 5,3 Prozent im Vergleich zu den aktuellen Gebühren. Die neuen Gebühren gelten für einen Zeitraum von drei Jahren, das heißt bis zum 31. Dezember 2027. Die genauen Kosten, mit denen Haushalte im Landkreis rechnen können, ergeben sich in Abhängigkeit von der Größe der benutzten Abfallbehälter.

Ein Beispiel: Für einen Ein-Personen-Haushalt mit 60-Liter-Behältnis für Restmüll und 60-Liter-Tonne für Bioabfall ergeben sich ab 2025 Mehrkosten von 11,04 Euro pro Jahr bzw. 0,92 Euro im Monat.
Für einen Vier-Personen-Haushalt mit 180-Liter-Behältnis für Restmüll sowie 60-Liter-Volumen für Bioabfall lässt sich eine Steigerung in Höhe von jährlich 14,28 Euro bzw. monatlich 1,19 Euro feststellen.

Gründe für die Erhöhung

Warum die Erhöhung notwendig wird, erläutert Christian Niehaves, Geschäftsführer der AWIGO:
„Die steigenden Kosten ergeben sich insbesondere aus Lohnsteigerungen sowie gestiegenen Entsorgungskosten. Auch sind die IT-Kosten zuletzt aufgrund neuer Anforderungen an Betreiber Kritischer Infrastrukturen gestiegen. Zudem werden Themen wie Klimaschutz und Nachhaltigkeit oder auch Digitalisierung für uns immer relevanter. Hier müssen ebenfalls Kosten in der Kalkulation für den anstehenden Gebührenzeitraum berücksichtigt werden.“

„Es darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass die erfolgte Kalkulation auf drei Jahre angelegt ist. Das bedeutet, dass die Gebühren im Januar 2025 einmal angehoben werden, dann aber bis Ende 2027 konstant bleiben.“, so Niehaves weiter.

Individuelle Gebühren sofort einsehbar

AWIGO-Kunden, die nicht bis zum Erhalt des neuen Gebührenbescheids im Januar 2025 warten und ihre zukünftigen Abfallgebühren schon jetzt ermitteln möchten, können die neue Gebührentabelle auf der AWIGO-Website ab sofort herunterladen. Zudem bietet die AWIGO auf ihrer Website einen Gebührenrechner, mit dem Kunden ihre individuellen Gebühren berechnen lassen können.

Darüber hinaus steht für alle Rückfragen und weitere Informationen das AWIGO-Service-Center unter der Telefonnummer 05401 365555 gerne zur Verfügung.

Ch. v. K./Landkreis Osnabrück/pm, Grafik: Awigo

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Landkreis Osnabrück

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