Die Erich-Kästner-Schule und die St.-Bernhard-Schule nehmen die Anmeldungen am Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr und am Freitag von 8.30 Uhr bis 13 Uhr entgegen; die Johannisschule, die Grundschule Lechtingen und die Katharinaschule am Donnerstag von 15 Uhr bis 18 Uhr und am Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr. Die Anmeldungen erfolgen im Rektorzimmer der jeweiligen Grundschule.
Für alle Kinder, die bis zum 30. September 2018 das sechste Lebensjahr vollenden werden (dazu zählen auch Kinder, die am 1. Oktober ihren 6. Geburtstag haben), beginnt mit Anfang des neuen Schuljahres 2018/2019 die Schulpflicht zum Besuch der Grundschule. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, dennoch in die Schule aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass sie die nötige körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Bei der Anmeldung ist das Familienstammbuch mitzubringen. Auch das schulpflichtige Kind sollte bei der Anmeldung dabei sein.
Schulpflichtige Kinder, die wegen Krankheit oder Behinderung die Schule noch nicht besuchen können, müssen ebenfalls angemeldet werden. Diese Kinder können aufgrund eines schulärztlichen Attestes dann vom Schulbesuch zurückgestellt werden.
Fragen zur Anmeldung oder Rückstellung beantworten die Schulen gern unter den folgenden Telefonnummern:
pm/wa, Foto: Gemeinde Wallenhorst / Thomas Remme
This post was last modified on 18. Januar 2017 16:01
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