Die Erich-Kästner-Schule nimmt die Anmeldungen am Mittwoch von 14 Uhr bis 18 Uhr und am Donnerstag von 8.30 Uhr bis 13 Uhr entgegen, die Johannisschule am Mittwoch von 15 Uhr bis 18 Uhr und am Donnerstag von 9 Uhr bis 12 Uhr, die Grundschule Lechtingen am Mittwoch von 10.30 Uhr bis 18 Uhr und am Donnerstag von 9 Uhr bis 12 Uhr, die St.-Bernhard-Schule am Mittwoch von 15 Uhr bis 18 Uhr und am Donnerstag von 9 Uhr bis 13 Uhr und die Katharinaschule am Mittwoch von 15 Uhr bis 18 Uhr und am Donnerstag von 8.30 Uhr bis 13 Uhr.
Die Anmeldungen erfolgen im Rektorzimmer der jeweiligen Grundschule. Das Familienstammbuch ist dazu mitzubringen. Auch das schulpflichtige Kind sollte dabei sein.
Für alle Kinder, die bis zum 30. September 2019 das sechste Lebensjahr vollenden werden (dazu zählen auch Kinder, die am 1. Oktober ihren 6. Geburtstag haben), beginnt mit Anfang des Schuljahres 2019/2020 die Schulpflicht zum Besuch der Grundschule.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, dennoch in die Schule aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass sie die nötige körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Schulpflichtige Kinder, die wegen Krankheit oder Behinderung die Schule noch nicht besuchen können, müssen ebenfalls angemeldet werden. Diese Kinder können aufgrund eines schulärztlichen Attestes dann vom Schulbesuch zurückgestellt werden.
Fragen zur Anmeldung oder Rückstellung beantworten die Schulen gern unter den folgenden Telefonnummern:
wa/pm, Foto: Thomas Remme
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