2G-Plus kommt in Landkreis und Stadt Osnabrück: Die landesweite Hospitalisierungsinzidenz liegt am heutigen Montag, 29. November, den fünften Werktag in Folge über dem Schwellenwert von sechs. Bereits länger befindet sich außerdem die vom Robert-Koch-Institut (RKI) ausgegebene 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen im Landkreis über dem Schwellenwert von 100. Der durch das RKI für den Landkreis errechnete Wert beträgt 204,7, der Gesundheitsdienst hat für den Landkreis einen Wert von 333,2 ermittelt.
In der Stadt Osnabrück dagegen liegt der RKI-Wert erst den zweiten Werktag in Folge über 100 (135,8). Inhaltlich wird die Stadt den Schritt in die Warnstufe 2 trotzdem mitgehen. Das bedeutet für viele Bereiche die Anwendung der 2G-Plus-Regel mit Zutritt nur für Geimpfte und Genesene, die zudem einen tagesaktuellen negativen Corona-Test nachweisen können, ab Mittwoch, 1. Dezember.
Zum Hintergrund: Wegen der hohen Belastung des Gesundheitsdienstes für Landkreis und Stadt Osnabrück gibt es bei der Übermittlung der Infektionszahlen an das Land einen Meldeverzug. Dieser führt dazu, dass die durch das RKI ausgewiesene 7-Tages-Inzidenz deutlich niedriger ist als die wirkliche Inzidenz. Diese liegt auch in der Stadt Osnabrück schon länger über dem Schwellenwert von 100. Am heutigen Montag beträgt sie nach Berechnungen des Gesundheitsdienstes 228,7. Aus diesem Grund ist es der Stadt zwar nicht möglich, formal die Warnstufe 2 auszurufen. Entsprechend regelt die Stadt jedoch per Allgemeinverfügung, dass alle Maßnahmen, die die Warnstufe 2 vorschreibt, ab Mittwoch auch in der Stadt Osnabrück gelten. Folglich gelten dann weiterhin in Stadt und Landkreis dieselben Regeln.
2G-Plus gilt ab Mittwoch unter anderem bei Zusammenkünften im Innenbereich mit mehr als 15 Personen, in der Innengastronomie, in Hotels und Pensionen, bei körpernahen Dienstleistungen wie beispielsweise Frisörbesuchen und in Sportanlagen in geschlossenen Räumen. Für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen, Kinos, Theater, Kultureinrichtungen, Zoos sowie in Clubs und Diskotheken gilt im Innenbereich dasselbe. Außerdem ist das Tragen von FFP2-Masken in den genannten Bereichen ab Mittwoch Pflicht.
Für alle genannten Bereiche bedeutet die Verschärfung darüber hinaus, dass im Außenbereich die 2G-Regel angewendet werden muss. Auf dem Weihnachtsmarkt gilt – auch im Außenbereich – ab Mittwoch 2G-Plus. Die Einhaltung der Regeln bei Veranstaltungen, in Gastronomiebetrieben, bei Frisören und in Sportstätten werden Stadt und Landkreis kontrollieren.
Darüber hinaus haben Stadt und Landkreis Osnabrück gemeinsam beschlossen, dass ebenfalls ab Mittwoch, 1. Dezember, in ihren Verwaltungsgebäuden die 3G-Regel für Besucherinnen und Besucher gilt. Wer also einen Termin beispielsweise im Bürgeramt, Bauamt oder einer KfZ-Zulassungsstelle in Stadt oder Landkreis wahrnehmen möchte, muss entweder einen Nachweis über eine Impfung oder Genesung erbringen oder das negative Ergebnis eines höchstens 24 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen können. Diese Regel gilt auch in allen Außenstellen der Maßarbeit des Landkreises Osnabrück.
B. Rie./lkos/pm, Symbolfoto: congerdesign / Pixabay
Anmerkung der Redaktion: Folgende Test-Zentren gibt es derzeit in Wallenhorst (weitere können gerne per E-Mail an nachrichten@wallenhorster.de mitgeteilt werden):
- Testzentrum Lingemann in Wallenhorst-Rulle, Vehrter Landstraße, ab 29.11.2021 wieder geöffnet (weitere Informationen und Termine)
- Testzentrum Wallenhorst (Haselandhalle, Uhlandstraße) (weitere Informationen / Termine online buchen)
- DRK Testzentrum im Hollager Gewerbegebiet (weitere Informationen / Termine online buchen)
- in einigen Apotheken, in der Regel nach Terminvereinbarung
- weitere Informationen zu Corona-Schnelltests im Landkreis Osnabrück
- weitere Informationen zu 2Gplus in Niedersachsen
- kompakte Übersicht für Niedersachsen (pdf)