Um das Corona-Infektionsgeschehen einzudämmen, hat das Land Niedersachsen den Landkreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit eingeräumt, bei einem Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 200 einen 15-Kilometer-Bewegungsradius einzuführen. Die Inzidenz im Landkreis Osnabrück ist aktuell von 182,1 auf 152,8 gefallen. Damit liegt der Wert weiterhin deutlich über dem Landesdurchschnitt. Sollte er in den kommenden Tagen wieder ansteigen und die 200er-Grenze überschreiten, wird der Landkreis prüfen, ob der eingeschränkte Bewegungsradius ein geeignetes Mittel ist, um die Infektionszahlen zu senken. Auch andere Maßnahmen wie die Ausgangssperre werden geprüft und in Bezug auf das individuelle Lagebild im Landkreis bewertet.
Sollte der Bewegungsradius eingeschränkt werden, würde es Ausnahmen für „triftige Gründe“ geben. Dazu gehören etwa Arztbesuche oder die Fahrt zum Arbeitsplatz, sollte dieser weiter als 15 Kilometer vom Wohnsitz entfernt sein. Zum jetzigen Zeitpunkt wird der Landkreis Osnabrück allerdings nicht entscheiden, ob die Einschränkung bei Überschreiten der 200er-Grenze eingeführt wird.
Das Land hat sich bewusst in der neuen Verordnung dagegen entschieden, einen Automatismus zwischen der 7-Tage-Inzidenz und dem Inkrafttreten der Einschränkungen für den ganz persönlichen Bewegungsradius für die Bürgerinnen und Bürger zu etablieren. Um derartig weitreichende Beschränkungen der persönlichen Freiheit verhängen zu können, haben die Landkreise und kreisfreien Städte somit die Pflicht vom Land übertragen bekommen, die genauen Gründe für den Anstieg der Inzidenz über 200 zu bewerten, um die Verhältnismäßigkeit und die Eignung etwaiger Regeln rechtssicher zu gewährleisten. Ist eine kurzfristige Überschreitung der Inzidenz über den Wert von 200 beispielsweise einem bestimmten Ausbruchsgeschehen, etwa, wie häufiger in der Vergangenheit geschehen, bestimmten Altenheimen oder auch Betrieben der Fleischwirtschaft zuzurechnen, wäre die allgemeine Begrenzung des Bewegungsradius nicht angemessen. Entscheidend bleibt also die genaue Analyse der Datenlage, die vom Landkreis Osnabrück mit erheblichem Aufwand betrieben wird.
Hinzu kommt, dass die derzeitigen Infektionszahlen nur schwer bewertet werden können. Dies liegt nicht zuletzt an den Auswirkungen, die die Feiertage (zahlreiche Treffen von zwei Haushalten) möglicherweise gehabt haben. Auch können nachgeholte Meldungen das Bild etwas verzerren. Erst in den kommenden Tagen wird daher deutlich, wie sich der erheblich verstärkte Lockdown auf die Infektionszahlen auswirkt.
Auch Auswirkungen für Schulen im Landkreis Osnabrück
Der Landkreis Osnabrück hat zudem bereits gestern über die Verordnung des Landes hinaus zusätzliche Verschärfungen in seiner Allgemeinverfügung festgelegt und somit auf die überdurchschnittliche hohe Inzidenz reagiert. Zu den Vorgaben gehören etwa der Mund-Nasen-Schutz in Schulen (auch in den geteilten Lerngruppen und unter Einhaltung des Abstandsgebots) und auf Plätzen oder das Schulsportverbot.
H. M.-D./lkos/pm, Symbolfoto: congerdesign / Pixabay
Ergänzung der Redaktion: Auch in der Stadt Osnabrück wurde die Allgemeinverfügung für Schulen erweitert. So gilt auch in der Stadt Osnabrück auch schon in Grundschulen und auch bei Klassenteilungen das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch im Unterricht (siehe hier).