„Jährlich stehen 10.000 Euro zur Förderung solcher Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung“, erläutert Klimaschutzmanagement Stefan Sprenger. „Sobald der Fördertopf erschöpft ist, können wir in dem entsprechenden Jahr keine Anträge mehr bezuschussen.“ Noch sei dies aber möglich. Dabei erfolgt die Förderung nach Eingang der entscheidungsreifen Antragsunterlagen, die aus dem Förderantrag, der Rechnung des neuen Kühlgerätes (Kopie reicht aus) sowie dem Entsorgungsnachweis des Altgerätes bestehen. „Allerdings können wir nicht abschätzen, wie viele Förderanträge in den nächsten Tagen eintreffen werden, sodass wir keine Garantie auf eine Bezuschussung aussprechen können“, so der Hinweis von Sprenger.
Die Gemeinde hatte die Förderung von Kühlgeräten vor einem Jahr in ihr Förderprogramm aufgenommen, um den Bürgerinnen und Bürgern einen Anreiz zu geben, sich mit der Anschaffung eines stromsparenden Kühlgerätes auseinanderzusetzen. Bei Kühlschränken und Gefriertruhen hat es in den vergangenen Jahren große technische Fortschritte gegeben, die dazu geführt haben, dass es ökonomisch und ökologisch meist sinnvoll ist, ein noch funktionierendes Kühlgerät auszutauschen und durch ein neues, energieeffizientes Gerät zu ersetzen. Deshalb ist für eine Bezuschussung auch Voraussetzung, dass das alte Gerät mindestens zehn Jahre alt ist und das Neugerät die Energieeffizienzklasse A+++ besitzt.
Sprenger macht deutlich, warum es sich lohnt, das alte, aber noch funktionierende Kühlgerät auszutauschen: „Ein zwölf Jahre alter Kühlschrank mit einem Volumen von 90 Litern verbraucht durchschnittlich 392 kWh pro Jahr. Nachfolgemodelle mit gleichem Volumen, aber mit der Kennung A+++, brauchen durchschnittlich hingegen nur 157 kWh jährlich. Bei den heutigen Strompreisen spart man dadurch ungefähr 70 Euro im Jahr. Ist der Kühlschrank älter, spart man sogar noch mehr.“ Kommt ein solcher Stromeinspareffekt zum Tragen, ist die gesamte Umweltbilanz, die auch die Energie und Ressourcen einschließt, die beim Herstellungsprozess sowie für die Auslieferung und Entsorgung aufzubringen sind, positiv und der Austausch somit ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.
Zur Beantragung des Zuschusses hat die Gemeinde Wallenhorst einen Flyer erstellt, der einen Entsorgungsnachweis enthält. Dieser ist vom Fachhändler oder Entsorgungsbetrieb zu unterzeichnen. Der Flyer liegt im Rathaus aus oder kann auf der Internetseite heruntergeladen werden. Die Zuschüsse für die bisherigen Klimaschutzfördermaßnahmen der Gemeinde (Austausch der alten Heizungspumpe und Durchführung des hydraulischen Abgleichs) bleiben bestehen. Auch sie tragen dazu bei, den Energieverbrauch spürbar zu senken. Weitere Informationen sind unter www.wallenhorst.de/klimaschutz oder Telefon 05407 888-740 erhältlich.
wa/pm, Symbolfoto: Pixabay / laterjay
Lesen Sie dazu auch: FDP blickt kritisch auf Förderung privater Kühlschrankkäufe
Der Kolping-Karneval-Club (KKC) schreibt mal wieder Geschichte und geht ohne einen Prinzen in die neue…
Am Sonntagabend kam es auf der B68 in Höhe der Auf- und Abfahrt Achmer zu…
Der ovale Kreisverkehrsplatz Pingelstrang in Hollage-Ost, an dem mit den Straßen An der Sandgrube, Waldstraße,…
Diese Seite verwendet Cookies.
Mehr Infos hier